Die neue Grundsteuer, die als wichtigste Einnahmequelle der deutschen Kommunen gilt, (mit jährlich etwa 15 Milliarden Euro) rückt mit großen Schritten näher. Durch die Reform, die das Bundesverfassungsgericht angeordnet hat, muss die Berechnungsgrundlage für die Abgabe an das Finanzamt, die alle Eigentümer von Grundstücken in Deutschland einmal pro Jahr bezahlen müssen, geändert werden. Hierfür bleibt den Ämtern bis 2025 Zeit. Das bedeutet vor allem für die Hausbesitzer und Eigentümer in Deutschland schon jetzt viel Arbeit: Denn in den nächsten Monaten müssen sie eine Steuererklärung über ihren Grundbesitz bei den Finanzämtern einreichen.

Verbraucherverbände sind besorgt. Viele von ihnen sehen damit unzählige Probleme auf Hausbesitzer zukommen. Und in der Tat: Die Berechnung der neuen Grundsteuer 2022 ist alles andere als einfach – zumal die Bundesländer von dem einheitlichen Bundesmodell abweichen können. Je nach Bundesland kann so ein unterschiedliches Modell angewendet werden, auf dessen Basis sich die neue Grundsteuer 2022 ergibt. Eines ist jedoch überall gleich: Es muss eine neue Feststellungserklärung abgegeben werden. Mithilfe dieser Daten wird dann der neue Grundsteuerwert festgelegt. Bis dieser aber tatsächlich Anwendung findet, wird es noch etwas dauern. Stichtag dafür ist der 1. Januar 2025. Bis dahin bleibt die ursprüngliche Berechnungsgrundlage der Grundsteuer weiter gültig. Die jetzige Reform der Grundsteuer bleibt aber vor allem wegen der Pflichtabgabe der Steuererklärung nicht ohne Kritik: Der Bund der Steuerzahler hat mit einer Klage versucht das neue Gesetz zu stoppen. Der Steuerzahlerbund sieht in der steuerlichen Bewertung allein nach dem Grund und Boden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und fordert mehr Zeit für die Eigentümer.

Faktoren zur Berechnung

Drei Faktoren bestimmen dabei auch in Zukunft die Höhe der Grundsteuer. Ausschlaggebend bleiben Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz. Die größten Änderungen durch die jetzige Reform gibt es allerdings für den Grundsteuerwert, der den Wert des Grundstücks misst. Das Bundesmodell für die Neuberechnung der Grundsteuer 2022 findet insgesamt in neun Bundesländern Anwendung: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Je nach Bundesland können wesentliche Faktoren für die Berechnung der neuen Grundsteuer der Bodenrichtwert und die Nettokaltmiete sein. Weitere Faktoren, die Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer haben können, sind je nach Bundesland die Grundstücksart, Grundstücksfläche und das Alter des Gebäudes. Grundsätzliche Aussagen, wie sich die Grundsteuer 2022 künftig zusammensetzen wird, sind daher schwer zu treffen. Aufgrund der teils großen Abweichungen zwischen den Berechnungsmodellen ist es für Eigentümer in Deutschland deshalb unumgänglich, sich über die jeweilige Berechnungsordnung des Bundeslandes zu informieren.

Informationen zur Einreichung in Rheinland-Pfalz
Das Ministerium der Finanzen wird eine Broschüre „Steuertipp – Grundsteuerreform“ herausgeben, die in den Finanzämtern vor Ort abgeholt werden kann und auf der Homepage des Ministeriums zum Download bereit steht: https://fm.rlp.de/de/service/broschueren-infomaterial/

Einreichung der Steuererklärung
Für die Erhebung der notwendigen Daten ist eine zusätzliche Steuererklärung notwendig, die Eigentümer und Hausbesitzer digital an das zuständige Finanzamt übermitteln müssen. Hierfür steht das Portal Elster zur Verfügung. Eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer in ausgedruckter Form ist in der Regel nicht mehr vorgesehen. Ausnahmen sollen dennoch möglich sein: Wer diese nutzen kann, ist allerdings noch teilweise offen und ebenfalls vom jeweiligen Bundesland abhängig. Die Formulare für die Grundsteuer 2022 sind über Elster einsehbar.

Hier findet ihr eine Ausfüllhilfe für die Elster-Formulare: https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Gemeinsame_Dateien/Flyer/Elster/Klickanleitungen_ELSTER-Grundsteuer-Formulare.pdf

Grundsteuer C
Wie das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite bekannt gab, wurde mit der Grundsteuer-Reform 2022 auch eine neue Grundsteuer C geschaffen. Diese soll insbesondere Spekulationen mit Bauland entgegenwirken. Grundstücke würden teilweise nur aufgekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern, heißt es weiter. Das würde verhindern, dass insbesondere in Ballungsgebieten dringend benötigter Wohnraum entstehen könnte.

Abgabe-Frist
Für die Grundsteuererklärung gibt der Gesetzgeber ein enges Zeitfenster vor, in der die Feststellungserklärung bei den Finanzämtern eingereicht werden muss. Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober haben Hausbesitzer und Eigentümer von Grundstücken in Deutschland Zeit, die notwendigen Angaben für Steuererklärung zu machen. Sollte die Frist verpasst werden, droht im schlimmsten Fall die Schätzung der Daten.