Rund 43 Millionen Führerscheine müssen in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden . Was es damit auf sich hat und was ihr dabei beachten müsst, haben wir hier für euch zusammengestellt.
Wieso die Führerscheine getauscht werden müssen
Etwa 15 Millionen Papierführerschein, ausgestellt bis 31.12.1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Zuletzt waren die besonders geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1964 dran, die bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht sein mussten
Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen – wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So soll die Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
So funktioniert es
Ihr müsst dafür auf der für euch zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen stellen. Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Wichtig: Während man beim PKW-Führerschein keine Straftat begeht, tut man dies bei Lkw- und Bus-Führerscheinen hingegen schon! Auch im Ausland kann es zu Problemen nach Ablauf der Umtauschfrist kommen.
Wie lange der neue Führerschein gültig ist
Unabhängig wann ihr eure Fahrprüfung abgelegt habt, gilt: Ihr dürft Pkw und/oder Motorräder weiterhin unbefristet fahren. Nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet – dann erhaltet ihr einen neuen Scheckkartenführerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.
Wie viel kostet der Umtausch?
Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro, zusätzlich die für das biometrische Passfoto.
Darf man noch fahren, wenn man zu spät tauscht?
Der Umtausch ist verpflichtend. Das Ablaufdatum bezieht sich nur auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen weiter unbefristet gefahren werden. Das gilt auch, wenn die Umtauschfrist verstrichen ist.
Kann man auch vor dem jeweiligen Stichtag umtauschen?
Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokuments ist jederzeit möglich, auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum.