Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde 2021 verabschiedet und tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft. Es fordert, dass digitale Inhalte für alle zugänglich gemacht werden, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Das Gesetz hat somit erhebliche Auswirkungen auf Webseiten und den Online-Handel. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Online-Präsenz den neuen Anforderungen entspricht. 

Für wen und was gilt das Gesetz?

Für alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten. Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden und Dienstleistungen, die nach diesem Datum erbracht werden, müssen barrierefrei sein.

  • Produkte wie Computer, Tablets und Handys, Automaten wie Geld- und Ticketautomaten.
  • Dienstleistungen wie Personenverkehr, Telefon- und Messenger-Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.  Das heißt, auch Webseiten, insbesondere Online-Shops, aber auch andere Dienstleistungen, wie Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken.

Gibt es Ausnahmen?

  • Kleine Unternehmen
    Das Gesetz gilt nicht für Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro erzielen. Diese Unternehmen sind von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen, da davon ausgegangen wird, dass die Umsetzung der Vorgaben für sie unverhältnismäßig hohe Kosten und Aufwand mit sich bringen könnte.
  • Mittlere Unternehmen
    Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro können von bestimmten Anforderungen des Gesetzes befreit sein, wenn sie nachweisen können, dass die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Diese Unternehmen müssen jedoch eine begründete Erklärungabgeben, warum die Umsetzung für sie nicht möglich ist.

Beispiel: Viele Friseurbetriebe bieten auf ihren Webseiten die Möglichkeit an, Termine über eine Buchungsmaske zu vereinbaren. Hat ein Friseurbetrieb 5 Mitarbeitende muss er die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllen. Beschäftigt der Betrieb aber mehr als 10 Mitarbeitende, muss die Webseite inkl. Terminbuchung und Kontaktformular barrierefrei sein.

Anforderungen an Dienstleistungen

Die Anforderungen an barrierefreie digitale Dienstleistungen wie bei Online-Shops sind umfangreich und können hier nicht im Einzelnen aufgelistet werden. Beispiel sind:

  • Die Informationen müssen in mehr als einem sensorischen Kanal zur Verfügung stehen, d.h. neben Schrift zum Beispiel über eine Vorlesefunktion verfügen, und gut auffindbar sein (Navigation).
  • Die Texte müssen gut lesbar sein (Schriftgröße und Kontrast).
  • Die Informationen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Die Anforderungen für einzelne Dienstleistungen und Produkte finden Sie in der Verordnung zur Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes (insb. §12).

Sich ausgiebig beraten lassen

Wenn das Thema Barrierefreiheit neu für Ihr Unternehmen ist, kann es sinnvoll sein, externe Beratung oder Agenturen hinzuzuziehen, die auf Barrierefreiheit spezialisiert sind. Diese können bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Sie brauchen Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung?

Mehr Infos auf www.blick-fang.eu