Seit einiger Zeit ist das Entlastungspaket 2022 in aller Munde. Immerhin will unsere Bundesregierung die Bürger unterstützen, um die Last der steigenden Kosten etwas zu mildern. Neben dem Kinderbonus 2022, der Familien und Eltern mit 100 Euro unterstützen soll, sind das 9-Euro-Ticket, ein Tankrabatt, ein Zuschuss für Empfänger von Hartz IV, der Sofortzuschlag für von Armut Betroffene und eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro dafür von der Politik verabschiedet worden. Doch ist das genug, um vor allem einkommensschwache Familien zu entlasten?

Der Kinderbonus 2022 wird automatisch über die zuständige Familienkasse ausgezahlt. Zeitnah zu den Auszahlungsterminen des Kindergelds für den Monat Juli 2022 gibt es dann einmalig pro Kind 100 Euro. Besserverdiener müssen sich jedoch mit einer Einschränkung abfinden: Der Kinderbonus wird – wie schon der Corona-Bonus für Familien – auf den Steuerfreibetrag angerechnet. Im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung erstmalig einen Kinderbonus ausgezahlt. Der damalige Betrag umfasste einen Betrag in Höhe von insgesamt 300 Euro für jedes Kind, das im Jahr 2020 kindergeldberechtigt war. Damals erfolgte die Auszahlung in den Monaten September bis Dezember 2020 in zwei verschiedenen Raten. Auch vor 2 Jahren schon handelte es sich bei der Auszahlung um eine Sonderzahlung, die beim Kinderbonus unter den gleichen Gesichtspunkten abgehandelt wurden, wie sie auch für das Kindergeld galten.

Doch eines steht jetzt bereits fest: Schon ab Januar 2023 müssten die Regelbedarfe aufgrund von Preissteigerungen in einem angemessenen Rahmen erhöht werden. Verbraucherschützer hatten aber bereits kritisiert, dass die finanziellen Hilfen in Form des Entlastungspakets nicht reichen würden. Denn Menschen, die ohnehin nur wenig Geld zur Verfügung haben, kommen mit den Einmalzahlungen wohl kaum über die Runden.

Bekommen wir eine Kindergrundsicherung?

Wenn es nach der Bundesregierung geht, ergibt sich aus der für 2023 geplanten Kindergrundsicherung für Familien in Deutschland eine wesentliche Verbesserung.  Denn die finanzielle Unterstützung für Familien soll mit einer Kindergrundsicherung nicht nur merklich verbessert werden – sondern dazu einfacher von der Hand gehen. Die ehemalige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel stellte einen großen Mehrwert gegenüber den bisherigen Leistungen in Aussicht. Die Kindergrundsicherung sei kein “neues Label auf alten Leistungen, sondern ein Paradigmenwechsel”, ließ die Grünen-Politikerin Anne Spiegel Anfang 2022 wissen. In einer Arbeitsgruppe war sie mit anderen sechs Bundesministerien beteiligt einen entsprechenden Entwurf zu planen. Ihren Platz nimmt nun ihre Nachfolgerin Lisa Paus ein. Dabei geht es konkret um das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben für alle Kinder ab der Geburt einen Grundbetrag einzuführen. So sollen Familien gestärkt und Kinder besser vor Armutsrisiken geschützt werden. Die Umstrukturierung der sozialen Zuwendungen sieht vor, dass “ein Teil der 150 familienpolitischen Leistungen gebündelt wird, die in unterschiedlichen Ministerien beheimatet sind”, so Spiegel. Möglichst unbürokratisch soll das Geld zudem bei den Kindern ankommen.

Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen:

  • Aus einem für alle Kinder und Jugendlichen gleich hohen Garantiebetrag – unabhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten.
  • Aus einem gestaffelten Zusatzbetrag, der vom Einkommen der Eltern abhängig ist.

Über die genaue Höhe und Ausgestaltung der Kindergrundsicherung wurde Ende März mit den Beratungen begonnen, eine Entscheidung steht jedoch bis dato nicht fest. Wie das Bundessozialministerium auf Basis einer Untersuchung mitteilte, sei in Deutschland etwa jedes fünfte Kind bzw. Jugendliche/r von Armut bedroht: Dies würde 20,2 Prozent (!) der unter 18-Jährigen betreffen.
Bis die geplante Kindergrundsicherung eingeführt wird, geht jedoch noch einige Zeit ins Land: Die Arbeitsgruppe des Bundes wird bis Ende 2023 ein Konzept erarbeiten. Hierbei sollen sich auch Länder, Verbände, Vereine sowie verschiedene Stiftungen einbringen. Daraus ergibt sich, dass die Kindergrundsicherung nicht zeitgleich mit dem geplanten Bürgergeld eingeführt wird. Denn das soll jetzigem Stand nach ab Anfang 2023 greifen.

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