Grade Mieter einer Wohnung ohne Garten oder Balkon weichen fürs Grillen in Parks oder Anlagen aus. Doch wo Grillen überhaupt erlaubt ist und was noch dabei zu beachten ist, erfahrt ihr hier

Grillen ist grundsätzlich in der Öffentlichkeit nicht erlaubt, sondern nur auf ausgewiesenen Grillplätzen, die es jedoch in jeder Stadt und Gemeinde gibt – ob gegen Nutzungsgebühr oder kostenlos. Fehlende Grillverbotsschilder sind keine Ausrede für Grill-Sünder. Aufgrund der aktuell erhöhten Waldbrandgefahr haben jedoch einige Städte bereits Verbote gegen offene Feuer erlassen.

Grillen im Wald

Denn während Feuer im Wald vielerorts verboten ist, gibt es Ausnahmen. In den Landeswaldgesetzen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beispielsweise ist geregelt, dass (normalerweise) im Abstand von mehr als 100 Metern von der Baumgrenze Grillen erlaubt ist.
Wer grillen will, informiert sich dennoch im Idealfall bei der jeweiligen Kommune, auch nach den Regeln für ausgewiesene Grillplätze.

Haftung für hinterlassenen Müll

Aluschalen, die als Einmalgrills angeboten werden, zählen juristisch auch als Grill beziehungsweise als Feuerstelle. Sie gefährden besonders den Rasen, denn wo sie gebrannt haben, bleibt meist ein schwarzer Fleck zurück. Städte oder Gemeinden dürfen den verantwortlichen für die Kosten der Rasenreparatur haftbar machen.

Auch für die restlichen Abfälle, die beim Grillen oftmals zu Hauf entstehen, könnt ihr haftbar gemacht werden. Und das kann teuer werden. Die Bußgelder können pro Schale oder Pappbecher jeweils 25 Euro betragen. Auch höhere Strafen sind möglich.