LVM-Reiserücktrittsversicherung schützt vor finanziellen Verlusten
Urlaubszeit, Erholung pur – entsprechend groß ist die Vorfreude auf die „schönste Zeit des Jahres“. Doch selbst wenn man schon auf gepackten Koffern sitzt, kann noch etwas Unvorhergesehenes dazwischenkommen. Und auch am Urlaubsort kann eine Erkrankung von Reisenden oder daheimgebliebenen Angehörigen die Urlaubsfreude schnell zunichtemachen. LVM-Vertrauensmann Frank Lapo aus Andernach: „Die Reiserücktrittsversicherung der LVM schützt vor den finanziellen Verlusten durch Reiserücktritt oder – abbruch, während die Auslandsreisekrankenversicherung unmittelbar medizinische Hilfe am Urlaubsort verspricht.“
Die Reiserücktrittsversicherung enthält eine Vielzahl von versicherten Ereignissen. Dazu gehören unter anderem medizinische Gründe wie Unfallverletzungen, eine schwere Erkrankung oder die unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Krankheit. Infektionskrankheiten wie Corona, die eine behördlich angeordnete individuelle Quarantäne erfordern, sind ebenfalls mit abgedeckt. Darüber hinaus greift die Reiserücktritt u.a. auch bei konjunkturbedingter Kurzarbeit, betriebsbedingter Kündigung oder einem Arbeitsplatzwechsel.
Lapo: „Wenn im Versicherungsfall eine Reise nicht oder nicht rechtzeitig angetreten werden kann, erstattet die LVM beispielsweise die Rücktrittskosten, die Zusatzkosten bei verspätetem Reiseantritt und die Umbuchungsgebühren. Bei Reiseabbruch werden die Mehrkosten für die Rückreise gezahlt – zudem wird das Geld für nicht genutzte Urlaubstage erstattet. Und: Falls ein Aufenthalt verlängert werden muss, werden auch hierfür die Kosten übernommen.“
Einmal zahlen, x-mal verreisen
Einzelpersonen, die sich für die ganzjährige Reiserücktrittsversicherung entscheiden – diese sichert sämtliche Reisen innerhalb eines Jahres ab – sind ab einem Jahresbeitrag von 29 Euro versichert; Familien ab 43 Euro. Zudem kann der Beitrag durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert werden. Der Versicherungsschutz für eine einmalige Reise ist bereits ab 6 Euro erhältlich.
Doch was, wenn am Reiseziel unmittelbar medizinisch notwendige Hilfe erforderlich wird? Der weltweite Krankenversicherungsschutz gilt für die ersten acht Wochen jeder Auslandsreise – und das ein ganzes Jahr lang. „Gedeckt sind darüber sowohl die Kosten für ambulante als auch für stationäre Behandlungen“, erläutert Frank Lapo. Den Arzt oder das Krankenhaus kann der Versicherte dabei frei wählen. Die Versicherung greift außerdem, wenn der Arzt vor Ort Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel verordnet. Bis zu 25 000 Euro bekommt der Kunde erstattet, wird seinetwegen ein Such-, Rettungs- oder Bergungseinsatz nötig. Und: „Die LVM übernimmt die Kosten für Rücktransporte nicht nur dann, wenn sie medizinisch notwendig, sondern auch dann, wenn sie medizinisch ‚nur‘ sinnvoll sind“, betont der Versicherungsexperte.