LVM-Reiserücktrittsversicherung schützt vor finanziellen Verlusten


Urlaubszeit, Erholung pur – entsprechend groß ist die Vorfreude auf die vermeintlich „schönste Zeit des Jahres“. Doch selbst wenn man schon auf gepackten Koffern sitzt, kann noch Unvorhergesehenes dazwischenkommen. Und auch am Urlaubsort kann eine Erkrankung von Reisenden oder daheimgebliebenen Angehörigen die Urlaubsfreude schnell zunichtemachen. Die Reiserücktrittsversicherung der LVM schützt vor den finanziellen Verlusten durch Reiserücktritt oder -abbruch, während die Auslandsreisekrankenversicherung unmittelbar medizinische Hilfe am Urlaubsort verspricht und schließt auch Infektionskrankheiten wie Corona in sein Leistungsspektrum mit ein.

Ein Reiserücktritt ist durch die Corona-Pandemie akuter geworden denn je. Das, worauf viele noch bei der Reisebuchung vor drei Jahren getrost verzichtet haben, ist heute zum entscheidenden Kriterium geworden, überhaupt seinen Urlaub zu buchen. Viele Reiseveranstalter bieten daher mittlerweile sogenannte Flex-Tarife an, die den Buchenden ermöglichen, bis 14 Tage vor dem geplanten Reisebeginn kostenlos zu stornieren. Je nach Veranstalter gibt es weitere kostenlose oder sehr günstige Rücktritts- oder Umbuchungsmöglichkeiten bis wenige Wochen vor Beginn der Reise. Das sollte euch jedoch nicht davon abhalten, stets die konkreten Bedingungen genau zu prüfen – auch das Kleingedruckte! Denn die meisten Rücktrittsversicherungen springen nur in bestimmten Fällen ein. Etwa wenn die Versicherten selbst krank geworden sind oder einen Unfall hatten. Nicht, wenn diese lediglich befürchten, sich mit einer Krankheit zu infizieren.

Die Reiserücktrittsversicherung der LVM enthält dagegen eine Vielzahl an versicherten Ereignissen. Dazu gehören unter anderem medizinische Gründe wie Unfallverletzungen, eine schwere Erkrankung oder die unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Krankheit. Infektionskrankheiten wie Corona, die eine behördlich angeordnete individuelle Quarantäne erfordern, sind ebenfalls mit abgedeckt. Darüber hinaus greift die Reiserücktrittsversicherung u.a. auch bei konjunkturbedingter Kurzarbeit, betriebsbedingter Kündigung oder einem Arbeitsplatzwechsel.

LVM-Vertrauensmann Frank Lapo aus Andernach ergänzt dazu: „Wenn im Versicherungsfall eine Reise nicht oder nicht rechtzeitig angetreten werden kann, erstattet die LVM beispielsweise die Rücktrittskosten, die Zusatzkosten bei verspätetem Reiseantritt und die Umbuchungsgebühren. Bei Reiseabbruch werden die Mehrkosten für die Rückreise gezahlt – zudem wird das Geld für nicht genutzte Urlaubstage erstattet. Und: Falls ein Aufenthalt verlängert werden muss, werden auch hierfür die Kosten übernommen.“

Einmal zahlen, x-mal verreisen

Einzelpersonen, die sich für die ganzjährige Reiserücktrittsversicherung entscheiden – diese sichert sämtliche Reisen innerhalb eines Jahres ab – sind ab einem Jahresbeitrag von 29 Euro versichert; Familien ab 43 Euro. Zudem kann der Beitrag durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert werden. Der Versicherungsschutz für eine einmalige Reise ist bereits ab 6 Euro erhältlich.

Doch was, wenn am Reiseziel unmittelbar medizinisch notwendige Hilfe erforderlich wird? Der weltweite Krankenversicherungsschutz gilt für die ersten acht Wochen jeder Auslandsreise – und das ein ganzes Jahr lang. „Gedeckt sind darüber sowohl die Kosten für ambulante als auch für stationäre Behandlungen“, erläutert Frank Lapo. Den Arzt oder das Krankenhaus kann der Versicherte dabei frei wählen.

Die Versicherung greift außerdem, wenn der Arzt vor Ort Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel verordnet. Bis zu 25 000 Euro bekommt der Kunde erstattet, wird seinetwegen ein Such-, Rettungs- oder Bergungseinsatz nötig. Und: „Die LVM übernimmt die Kosten für Rücktransporte nicht nur dann, wenn sie medizinisch notwendig, sondern auch dann, wenn sie medizinisch ‚nur‘ sinnvoll sind“, betont der Versicherungsexperte Frank Lapo.

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