Den Strom- oder Gasanbieter zu wechseln, ist denkbar einfach und jederzeit (unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist) ohne Risiko möglich. So lassen sich clever Energiekosten sparen. Das einzige, was ihr tun müsst, ist zu vergleichen und euch einen Anbieter auszusuchen, zu dem ihr wechseln möchtet. Sobald ihr mit diesem euren Vertrag abgeschlossen habt, übernimmt der alles Weitere für euch. Es entstehen dadurch weder Wechselkosten noch ein Risiko, nach dem Wechsel ohne Strom oder Gas dazustehen. Dennoch bleiben manche ihrem teuren Energielieferanten treu…
Bedenkenlos wechseln!
Viele Menschen trauen sich den Schritt nicht nach jahrelanger Treue zu einem günstigeren Energielieferanten zu wechseln. Aus Angst es könne etwas schief gehen und sie nachher ohne Strom oder Gas dastehen. Doch diese Angst ist völlig unbegründet. Denn an den Leitungen und am Zähler ändert sich durch einen Anbieterwechsel nichts. Für die Wartung ist nach wie vor der örtliche Netzbetreiber zuständig. Er ist auch der Ansprechpartner bei technischen Störungen. Eine unterbrechungsfreie Versorgung während des Anbieterwechsels ist ebenfalls gesetzlich garantiert.
Darauf solltet ihr achten
Zunächst sei gesagt, dass nur derjenige den Strom- oder Gasanbieter wechseln kann, der auch im direkten Vertragsverhältnis zu einem Strom- und oder Gasanbieter steht (und nicht die umgelegten Kosten vom Vermieter bekommt). Ist dies der Fall, solltet ihr jedoch beim Wechsel nicht alleine auf die Jahreskosten schauen. Auch die entsprechenden Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Preisgarantien sollten bei der Entscheidung eine bedeutende Rolle einnehmen. Denn günstige Anbieter können mitunter ihren Tarif während einer längeren Vertragslaufzeit erhöhen, da der Energiemarkt dynamisch ist. Wer stets auf der Jagd nach dem günstigsten Tarif ist, wechselt vermutlich jährlich seinen Strom- und oder Gasanbieter. Da dies lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen jedoch verhindern können, ist es ratsam von vornerein auf Preisgarantien während der Laufzeit zu achten.
Tipps der Verbraucherzentrale
- Keine zu lange Laufzeit wählen
- Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen
- Angebote mit extrem niedrigen Preisen vermeiden, da diese womöglich nicht kostendeckend kalkuliert sind
- Vorsicht bei Festpreisangeboten
- Keine Vorauszahlungen leisten, für den Fall einer Insolvenz des Anbieters
Der richtige Zeitpunkt
Wer genug vom Strom- oder Gasanbieter oder die steigenden Kosten satt hat, der kann jederzeit unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist einen neuen Anbieter suchen oder zurück zum alten Stromversorger wechseln. Erhöht der Stromanbieter seine Preise, könnt ihr auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Und wer noch nie den Anbieter gewechselt hat und sich in der Grundversorgung befindet, kann sogar mit einer Frist von zwei Wochen die Energieanbieter wechseln. Dafür reicht ein einfaches Schreiben zur Kündigung aus. Während ältere Verträge für gewöhnlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben, können gar Stromverträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat. Im Allgemeinen empfiehlt es sich, den Strom- und oder Gasanbieter jedes Jahr zu wechseln – auch um regelmäßig von einem Neukundenbonus zu profitieren.
Schritt-für Schritt-Anleitung
- Einen neuen, günstigen Strom- und oder Gaslieferanten suchen
Vergleicht euren Jahresverbrauch und den alten Preis von der letzten Stromrechnung mit den Angeboten anderer Anbieter. Wichtig ist dabei, die Bruttopreise zu vergleichen. Auch die Herkunft und Zusammensetzung der Strom- und Gasprodukte unterscheiden sich. Bei jedem Wechsel ist die vertragliche Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist des aktuellen Energielieferanten zu beachten. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig zu erkundigen.
- Vertrag anfordern
Wie bei jedem Vertrag solltet ihr auch hier das Kleingedruckte lesen. Am besten schießt ihr diesen nur für ein Jahr ab und achtet danach auf eine möglichst kurze Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats.
- Vertrag ausfüllen und wegschicken
Für den Vertragsabschluss benötigt ihr den Namen des bisherigen Strom- und oder Gaslieferanten und des Netzbetreibers, die Zählernummer, die vorherige Kundennummer sowie den letzten Jahresverbrauch. Viele Energieanbieter fordern eine Einzugsermächtigung für die monatlichen Abschlagszahlungen. Wer dies nicht möchte, kann sich auch nach anderen Zahlungsweisen erkundigen.
5. Vollmacht zur Kündigung des alten Liefervertrages
Neben dem Vertrag bevollmächtigt ihr auch den neuen Stromanbieter, den alten Liefervertrag unter Beachtung der vertraglich geltenden Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen zu kündigen. Der neue Anbieter kümmert sich dann bequem um alles Weitere.
6. Bestätigung des Vertragsabschlusses
Der neue Strom- und oder Gasanbieter bestätigt den Vertragsabschluss mit dem genauen Liefertermin. Vom alten Anbieter erhaltet ihr dann noch die Bestätigung der Vertragskündigung sowie die Abschlussrechnung. Wie lang der Wechsel des Anbieters schlussendlich dauert, hängt ganz von der Kündigungsfrist ab.
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