Ab diesem Jahr müssen sich Vermieter an der Klimaabgabe beteiligen. Das entlastet vor allem Mieter, die in schlecht isolierten Häusern wohnen. Doch Mieter dürfen sich noch über weitere Entlastungen freuen.

Klimaabgabe

Mit Beginn des neuen Jahres ändert sich auch einiges für Vermieter. Denn ab 2023 müssen sie sich an der Klimaabgabe beteiligen. Das soll vor allem Mieter entlasten, die in schlecht isolierten Häusern wohnen. Bislang wurdenMieterinnen und Mieter alleine zur Kasse gebeten, um die sogenannte Co2 Abgabe für die Wohnung zu zahlen. An diesen Kosten sollen sich künftig aber auch Vermieterinnen und Vermieter beteiligen (müssen).

Was dahinter steckt

Seit 2021 wird auf Öl und Gas eine zusätzliche Abgabe erhoben, mit dem Ziel den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. Kosten, die bisher lediglich von den Mietern geleistet wurden. Nach einem Stufenmodell wird der CO2-Preis ab Januar 2023 nun zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss die Vermieterin oder der Vermieter von den Kosten übernehmen. Da eben nicht nur das Heizverhalten entscheidet, wie viel CO2 ausgestoßen wird, sondern auch, wie gut ein Haus isoliert ist, welche Heizung und welche Fenster eingebaut sind. So sollen Anreize für Energieeinsparungen und energetische Sanierungen geschaffen werden.

Ausnahmen

Bei Geschäften, Bürogebäuden und anderen Häusern, in denen niemand wohnt, sollen die Kosten hälftig aufgeteilt werden – es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es in ihrem Vertrag anders. Außerdem gibt es Ausnahmen für denkmalgeschützte Wohnhäuser und in Milieuschutz-Gebieten, wo Vermieter nicht so einfach sanieren können. Hier brauchen sich die Vermieter dann weniger oder gar nicht am CO₂-Preis beteiligen.

Geplante Erhöhung verschoben

Ursprünglich sollte die Klimaabgabe 2023 ja ansteigen… Aufgrund der Energiekrise mit hoher Inflation setzte die Ampel-Koalition das aber für 2023 aus. Die Erhöhung von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro kommt nun erst zum 1. Januar 2024.

Seitens der Opposition hagelt es Kritik: Immerhin hänge auch vom Verbrauchsverhalten der Mieter und dem Wetter ab, wie viel Brennstoff verbraucht werde, heißt es von Baupolitiker Jan-Marco Luczak, der vor allem, die bestraft sieht, die sparsam heizen. Verlierer seien nach dem Gesetzt also insbesondere kinderreiche Familien und ältere Menschen, die oft schlicht mehr heizten.

Doch es gibt noch einen weiteren Grund für Mieterinnen und Mietern aufzuatmen:

Gas- und Strompreisbremse

Denn von März 2023 bis zum April im Folgejahr soll der Gaspreis für private Haushalte auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden (brutto). Und das immerhin für 80 Prozent des Jahresverbrauchs des Vorjahres. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 werden im März rückwirkend angerechnet. Diese Gaspreisbremse für Gas und Wärme gilt für etwa 13 Monate für Mieter und Vermieter gleichermaßen