Finanzen sind ein essenzielles Thema zwischen Geschäftspartnern. Daher ist es besonders wichtig, dass der Zahlungsverkehr zuverlässig und reibungslos funktioniert, auch über Ländergrenzen hinweg. Mit einem Geschäftskonto stehen Unternehmern alle Funktionen für den Zahlungsverkehr in Deutschland, im SEPA-Raum sowie weltweit zur Verfügung. Über ein solches Konto können zum Beispiel auch Lohn- und Gehaltszahlungen abgewickelt werden oder ein Betriebsmittelkredit für mehr finanziellen Spielraum genutzt werden. Wenn Sie eine Banking-Software in Ihrem Unternehmen verwenden, können Sie den Zahlungsverkehr digital abwickeln. Außerdem bieten viele Banken die Möglichkeit, an einem Cashback-Programm teilzunehmen: Das bringt Ihnen finanzielle Vorteile und sorgt für eine stärkere Kundenbindung.

Gründe für ein Firmenkonto

Wer ein Unternehmen als Kapitalgesellschaft gründet (dazu gehören die Rechtsformen GmbH, OHG, UG und AG), ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Selbstständige, Freiberufler, Personengesellschaften (GbR) oder Einzelunternehmer hingegen könnten theoretisch das private Girokonto nutzen; die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Zahlungen ist jedoch ratsam, denn ansonsten wird es schnell unübersichtlich. Mit einem Firmenkonto behalten Unternehmer und Buchhalter den Überblick über die Finanzen, außerdem hilft es dabei, die Nachweispflicht dem Finanzamt gegenüber einzuhalten.

Per Online-Banking hat der Kontoinhaber jederzeit Zugriff auf sein Geschäftskonto. Wer eine Banking-Software im Unternehmen verwendet, kann zwischen zwei Übertragungsverfahren wählen: Mit EBICS oder FinTS wickeln Sie Ihren Zahlungsverkehr effizient ab, wenn es um die schnellere Übertragung von größeren Datenmengen geht. Neben sämtlichen anderen Kontofunktionen können auch die Lohn- und Gehaltszahlungen über das Firmenkonto termingerecht abgewickelt werden, unabhängig davon bei welcher Bank die Mitarbeiter sind. Zusätzlichen finanziellen Spielraum für Ihr Unternehmen gewinnen Sie außerdem mit einem Betriebsmittelkredit, den zum Beispiel die VR Bank RheinAhrEifel eG ihren Firmenkunden anbietet. Damit können Sie einfach Waren, Rohstoffe oder Vorräte finanzieren. Ebenso können Sie Skontovorteile konsequent ausnutzen.

Wer sein Firmenkonto bei der VR Bank RheinAhrEifel eröffnet, profitiert darüber hinaus von den Aktionen Heimatbonus und MeinPlus Regio+. Mit dem Heimatbonus können Sie Ihre monatliche Kontoführungsgebühr auf bis zu 0,00 € reduzieren. Je intensiver Ihre Geschäftsbeziehung mit der Bank ist, desto höher wird der Bonus. Nutzen Sie beispielsweise das Kreditkartenangebot, Sparprodukte oder Finanzierungsangebote der Bank sowie die Produkte der Verbundpartner, sammeln Sie Punkte, die Ihnen finanzielle Vorteile verschaffen. Mit Ihrer Teilnahme an MeinPlus Regio+ belohnen Sie Ihre Kundschaft für jeden Einkauf mit der girocard oder der Kreditkarte der teilnehmenden Volksbanken und Raiffeisenbanken und erreichen zahlreiche Mitglieder und Kunden der VR Bank RheinAhrEifel eG. Ihr Unternehmen wird in unser Portal und die zugehörigen Apps integriert und dann exklusiv bei unserer Kundschaft mit einem Einkaufsvorteil beworben, der an die girocard oder Kreditkarte unseres Hauses gekoppelt ist.

Ein Firmenkonto eröffnen – das sollten Sie beachten           

Für ein Geschäftskonto fallen Gebühren an. Trotzdem rentiert sich ein Firmenkonto in den allermeisten Fällen, denn die Übersichtlichkeit und Transparenz führen dazu, dass weniger Zeit in die Buchhaltung investiert werden muss. Banken bieten meist verschiedene Firmenkonto-Modelle an. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Bankberater/Ihrer Bankberaterin informieren und entscheiden Sie gemeinsam, welches Modell am besten zu Ihren Anforderungen passt.

Die folgenden Unterlagen sollte man zur Eröffnung eines Firmenkontos mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanmeldung oder aktuellen Handelsregisterauszug
  • Gesellschaftervertrag, Gesellschafterliste
  • Wirtschafts-ID/Steueridentifikationsnummer,
  • einen aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister (bei juristischen Personen)

Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind Banken bei der Kontoeröffnung verpflichtet, die Angaben des Kunden mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Bei abweichenden Angaben muss eine Meldung beim Transparenzregister erfolgen. Deshalb ist es wichtig, dass die Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.