Vor lauter Nachrichten zum Thema Corona sind uns einige neue Gesetze oder Änderungen gar nicht aufgefallen. So gibt es 2021 einige Neuerungen für Autofahrer, über die wir euch hier einen Überblick verschaffen
Es wird teurer
KFZ-Steuerreform mit CO2-Zielrichtung
Liebhaber dicker SUVs und schneller Sportwagenmüssen nun wegen der KFZ-Steuerreform mit CO2-Zielrichtung künftig tiefer in die Tasche greifen. Das gilt auch für manche KFZ-Versicherte, da die Versicherer wie jedes Jahr die Typklassen für den Schadensfall überarbeiten. Sprit dürfte wegen der CO2-Abgabe teurer werden. Die Hersteller müssen den Schadstoff-Gürtel aufgrund neuer EU-Vorgaben enger schnallen und zudem vermutlich die Preise für Neuwagen und Gebrauchte erhöhen, da die Mehrwertsteuer wieder auf das gewohnte Niveau von 19 Prozent angehoben wird. Immerhin hat die erhöhte Elektro-Kaufprämie weiter Bestand.
Ab 2021 wird der Co2 Aufschlag bei der KFZ-Steuer für Neuwagen stärker gewichtet. Dadurch sollen der Absatz verbrauchsarmer Pkw gesteigert und die Verkehrsemissionen gesenkt werden. Wenn ein Neuwagen mehr als 115 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer (g CO2/km) ausstößt, wird für ihn eine höhere Kfz-Steuer fällig. Das betrifft allerdings nur Neuzulassungen. Dafür sparen Benziner und Diesel 30 Euro Steuern im Jahr, wenn sie unter 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.
Änderung der Typklasse – Höhere KFZ-Versicherungsbeiträge
Für rund elf Millionen Autofahrer ändert sich die Typklasse im kommenden Versicherungsjahr. Knapp 6,1 Millionen von ihnen wurden laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) höher eingestuft – das kann höhere Kfz-Versicherungsbeiträge bedeuten. Beim Tesla Model S kann das bis zu 250 Euro Unterschied ausmachen. Für 4,9 Millionen Verträge verbessert sich die Typklasse, zum Beispiel beim Seat Arona 1.5 (Typ KJ, seit 2017) und beim Skoda Karoq 2.0 TDI 4×4 (Typ NU, seit 2017), die jeweils um drei Klassen klettern. Für die übrigen 30,6 Millionen bleibt die Typklasse bestehen.
Die Typklassen gibt der GDV einmal jährlich heraus, sie bieten eine unverbindliche Einschätzung über das Schadensrisiko eines Autos. Wie sich die Veränderung im Einzelfall auf den Beitrag auswirkt, hängt jedoch auch stark von der jeweiligen Kfz-Versicherung ab.
Ab 1. Januar 2021 gilt für alle neu zugelassenen Motorräder (auch 125er) die Abgasnorm Euro 5 (bislang nur für Typzulassungen). Diese ist um etwa ein Drittel strenger als die 2016 für die Homologation eingeführte Norm Euro 4. Die Änderung betrifft jedoch keine Bikes, die jetzt schon auf der Straße fahren
Es wird umweltbewusst
Änderung bei Neuzulassung
Ab 2021 dürfen laut EU-Verordnung 433/2009 neu zugelassene Pkw im Schnitt nicht mehr als 95 Gramm Co2 pro Kilometer ausstoßen – entsprechend einem Verbrauch von 3,6 Litern Diesel oder 4,1 Litern Benzin. Andernfalls drohen Strafen. Hier geht es aber um den Flottengrenzwert. Das bedeutet, der Durchschnitt aller in der EU in einem Jahr zugelassenen Fahrzeuge einer Marke soll diesen Wert nicht überschreiten. Nicht jedes einzelne neue Auto muss also diesen Flottengrenzwert einhalten. Bis 2030 soll er mindestens um weitere 37,5 Prozent gegenüber 2021 abgesenkt werden.
Genau genommen galt der CO2-Zielwert schon 2020, übergangsweise allerdings nur für 95 Prozent aller Neuwagen. Kritiker bemängeln eine Aufweichung der Regularien, da durch die Einbeziehung des Gewichts in die Berechnungen Hersteller schwerer Fahrzeuge Erleichterungen bekommen. Andererseits erhalten Produzenten von besonders verbrauchsarmen Autos Gutschriften auf ihrem Konto. Dies führt dazu, dass sich Unternehmen wie Fiat-Chrysler (CO2-reiche Flotte) mit dem Elektro-Pionier Tesla zu einem sogenannten CO2-Pool zusammenschließen, um Strafzahlungen zu vermeiden. Für Kunden haben die verschärften Werte keine unmittelbaren Auswirkungen, allerdings könnten die Autobauer die Strafkosten durch erhöhte Preise weitergeben.
Gelbe HU-Plakette zum TÜV
Alle Fahrzeuge mit einer gelben HU-Plakette müssen 2021 zu TÜV, DEKRA und Co, im Erfolgsfall gibt es ein rosafarbenes Abzeichen für das Jahr 2023.
Innovationsprämie bleibt bestehen
Der erhöhte Umweltbonus (Innovationsprämie), der Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge um bis zu 9000 Euro günstiger macht, hat mindestens bis Ende 2025 Bestand.
Es wird spannend
Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung
Ab Januar 2021 wird bei der praktischen Fahrprüfung der Aufgabenkatalog erweitert, die Dauer um zehn Minuten verlängert und am Ende ein elektronisches Prüfprotokoll angefertigt, das die handschriftliche Prüfdokumentation ersetzt. Außerdem bekommt künftig jede Führerscheinbewerberin und jeder -bewerber am Ende der Prüfung ein fünfminütiges Feedbackgespräch. Die Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) gilt für alle Führerscheinklassen.
Erhöhte Pendlerpauschale
2021 erhöht sich die Pendlerpauschale für Arbeitnehmer – allerdings erst ab dem 21. gefahrenen Kilometer. Dann können in der Einkommensteuererklärung 35 Cent pro Kilometer als Werbungskosten abgesetzt werden, bis 20 Kilometern bleibt es bei 30 Cent. Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 können dann sogar 38 statt 35 Cent geltend gemacht werden. Zudem können Personen, die keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen, ab dem neuen Jahr eine Mobilitätsprämie beantragen, um entsprechende Steuervorteile zu genießen. Alles gilt nur für den einmaligen Weg, also nicht für Hin- und Rückfahrt.
Wichtiges Jahr für Automobilbranche
2021 dürfte für die Automobilbranche als deutsche Schlüsselindustrie (rund 800.000 Arbeitsplätze direkt und indirekt) ein richtungsweisendes Jahr werden. Während bei Daimler, VW, BMW und Co Tausende Stellen eingespart werden (müssen), plant Tesla die Eröffnung seines neuen Werks vor den Toren Berlins. Dort sollen ab dem Sommer die ersten Elektroautos vom Band laufen, künftig sollen bis zu 500.000 Stromer pro Jahr produziert werden.