Gilt die Maskenpflicht auch am Arbeitsplatz und muss der Arbeitgeber die Masken zur Verfügung stellen?

Die Vorteile der FFP2-Masken sind unumstritten: Sie schützen nicht nur andere vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus, sondern auch den Träger selbst. Doch leider sind hochwertige FFP2-Masken wesentlich teurer als die sogenannten „Alltagsmasken“. Wer sie bei der Arbeit tragen muss, darf jedoch auf finanzielle Entlastung hoffen: Arbeitgeber müssen die Kosten in bestimmten Fällen nämlich übernehmen.

Arbeitgeber sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht generell verpflichtet, Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor möglichen Gefahren zu schützen. Um Mitarbeiter während der Coronapandemie zu schützen, haben viele Arbeitgeber von ihrem Weisungsrecht Gebrauch gemacht und eine Maskenpflicht im Unternehmen eingeführt, an die sich die Beschäftigten zu halten haben, selbst wenn die länderspezifischen Regelungen eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz und im Büro nicht vorsehen. Die Pflichten in den Bundesländern beziehen sich meist auf Einrichtungen mit Publikumsverkehr, die FFP2-Pflicht nur auf den Einzelhandel, Fahrten mit Bus und Bahn und Gottesdienste. Bei privaten Treffen, auf der Straße oder eben im Büro können weiterhin auch Stoffmasken getragen werden.

In Rheinland-Pfalz gilt die Maskenpflicht an allen Arbeits- und Betriebsstätten (außer am Platz), soweit der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Der Arbeitgeber kann jedoch das Tragen von FFP2-Masken vorschreiben und zwar auch dann, wenn dies über die landesgesetzlichen Vorschriften hinausgeht. Doch muss er die Kosten für diese Arbeitsschutzmaßnahme dann auch übernehmen.

Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wird in RLP im Übrigen mit 50 Euro bestraft.

Masken-Leitfaden
Medizinische Masken= OP-Masken
Sie werden vereinfacht OP-Masken genannt und kommen normalerweise in Kliniken und beim Arzt zum Einsatz. Die mehrschichtigen, meist grünen oder blauen Masken bestehen aus speziellen Kunststoffen, müssen der Norm EN 14683:2019 entsprechen und tragen ein CE-Zeichen. OP-Masken schützen vor allem andere Menschen vor den Tröpfchen, die man beim Sprechen, Lachen oder Husten absondert. Der Eigenschutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist bei den Masken begrenzt, wird aber besser, je enger die Maske anliegt. Die Vorteile gegenüber Alltagsmasken ist in ihrer Struktur begründet: In den OP-Masken sind spezielle Vliese verarbeitet. Sie haben damit nicht so große Poren, durch die die Partikel sonst durchschlüpfen können. Außerdem sind die Fasern elektrostatisch geladen. Sie weisen dadurch kleine Partikel effektiver ab. Bei den OP-Masken handelt es sich um Einwegprodukte, die regelmäßig gewechselt und entsorgt werden müssen.

FFP2-Masken – der Schutz vor Ansteckung
Diese Art Maske kommt aus dem Arbeitsschutz und soll das Einatmen von Staub oder giftigen Stoffen verhindern. FFP-Masken werden in drei Kategorien eingeteilt, je nach Filterleistung. Die allgegenwärtigen FFP2-Masken müssen mindestens 94 Prozent der Testaerosole abfangen. Sie schützen also nicht nur andere Menschen, sondern bieten auch für den Träger einen sehr guten, aber keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Ansteckung. Die FFP2-Masken müssen der Norm EN 149:2001 entsprechen und ein CE-Kennzeichen sowie eine vierstellige Nummer aufgedruckt haben. Diese gibt Rückschluss auf die Prüfstelle. Außerdem finden sich die Buchstaben R oder NR auf der Maske – Masken mit R sind wiederverwendbar, Masken mit NR sind es laut Hersteller nicht. Mitunter können aber auch NR-Masken nach Experten-Einschätzungen mehrfach verwendet werden.

Sie sind im Gegensatz zur Stoffmaske nicht waschbar und dadurch nur bedingt wiederverwendbar. Sie lassen sich aber durchaus für mehrere Tage jeweils kurzzeitig nutzen, also etwa beim Einkaufen – sofern sie weiter intakt sind und nicht durchfeuchtet oder stark verschmutzt. Wenn die Maske durch das Sprechen feucht geworden ist (oder nach 75 Minuten), sollte sie zum Trocknen ausgezogen und gewechselt werden. Laut Forschern lassen sich auch nicht wiederverwendbare FFP2-Masken bis zu fünf Mal aufbereiten – zum Beispiel, indem man sie mindestens eine Woche lang an der Luft trocknet. Dann bräuchte man also mindestens sieben FFP2-Masken, für jeden Wochentag eine.


Tragehinweise:
Vor dem Anlegen der Maske sollte man sich die Hände waschen oder desinfizieren. Die Maske sollte man nur an den Ohrenschleifen anfassen. Den Bügel an der Nase fest an den Knochen andrücken, damit keine Luft nach oben herausströmen kann. Bartträger können Probleme bekommen, denn die Maske muss stets eng anliegen, um den bestmöglichen Schutz zu bieten.