Der Cannabiskonsum hat in den letzten Jahren trotz des derzeitigen Verbots von Erwerb und Besitz in unserem Land zugenommen. Daher war es nur eine Frage der Zeit, wann die Cannabispolitik mit Blick auf den Gesundheitsschutz reformiert werden musste. Nun hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) beschlossen.

Die zentralen Ziele des neuen Gesetzes, das noch bis Ende 2023 in Kraft treten soll, sind den Gesundheitsschutz dadurch zu stärken, die Aufklärung über Risiken zu intensivieren, präventive Maßnahmen zu verstärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Denn entgegen viele negativer Meinungen zur Legalisierung ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen gar ein zentraler Bestandteil des gesamten Gesetzesvorhabens. Zusammen mit dem Kabinettsbeschluss hat das Bundesgesundheitsministerium folglich eine Kampagne zur Aufklärung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestartet. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens wird damit dem Eindruck entgegengewirkt, Cannabis-Konsum sei ungefährlich. Um die Zielgruppe zu erreichen, wird die Kampagne hauptsächlich über die digitalen Kanäle des Ministeriums gestreut. Aufgehängt ist die Kampagne am scheinbaren Widerspruch von Legalisierung und dem Konsum verbundener Risiken. Zentrales Element wird deshalb der Claim „Legal, aber…“ sein.

Gesundheitliche Risiken

Wenn auch rein statistisch Kiffen bei 12- bis 17-Jährigen eher die Ausnahme als die Regel ist und bei vielen vor allem das Ausprobieren dabei im Fokus steht, birgt es eben auch gesundheitliche Risiken, über die ganz offen gesprochen werden muss, um ausreichend aufzuklären. Weil vor allem junge Jugendliche durch das Kiffen besonders gefährdet sind, da das Gehirn in diesem Alter umgebaut wird. Ein ständiges „Fluten“ mit THC stört die Entwicklung und je höher der THC-Gehalt, desto gefährlicher wird es. Eine aktuelle Untersuchung zeigt gar, dass der frühe Einstieg mit Gehirnveränderungen in Zusammenhang steht, die das Risiko für Schizophrenie und Depressionen erhöhen könnten. In der Wissenschaft wird weiterhin diskutiert, ob frühes und häufiges Kiffen das Gehirn dauerhaft verändern kann – auch hinsichtlich der Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen.

Mehr Infos zu den gesundheitlichen Folgen könnt ihr hier gut nachlesen: https://www.cannabispraevention.de/eltern/gesundheitliche-aspekte/

Legalisierung von Cannabiskonsum für Erwachsene

Schon länger werden in Deutschland die Vor- und Nachteile einer möglichen Legalisierung von Cannabis diskutiert, vor allem dahingehend, ob der Konsum – unter bestimmten Voraussetzungen – straffrei werden sollte. In manchen Ländern ist das bereits der Fall – so etwa in vielen Bundessaaten der USA, z.B. Kalifornien, in Uruguay oder Südafrika. Im Übrigen ist entgegen weitverbreiteter Annahmen Cannabis in den Niederlanden nicht legal! Sowohl der Besitz als auch der Konsum sind dort illegal, werden aber unter bestimmten Voraussetzungen geduldet. So kann man in den meisten niederländischen Coffeeshops nur Cannabis kaufen, wenn man über 18 Jahre alt ist. Eine solche Einschränkung soll es nach den aktuellen politischen Bestrebungen also auch bei uns geben: Sprich ein legaler Konsum für Erwachsene.

Das Jugendschutzgesetz stellt dabei sicher, dass Jugendliche auch in Zukunft vor den Folgen einer möglichen Legalisierung geschützt werden. In Bezug auf Cannabis bedeutet das: Selbst wenn Kiffen in Deutschland erlaubt wird, an dem Verbot für Jugendliche wird sich nichts ändern. Denn die Forderungen der Politik schließen den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen mit ein. Konkret heißt das: Keine Abgabe an Minderjährige, Werbeverbote und Einschränkungen der Verfügbarkeit.

Diese Regelungen sollen bald gelten:

  • Erwachsenen ist der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften erlaubt.
  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist künftig straffrei.
  • Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen.
  • Konsumverbot von Cannabis in einer Schutzzone von 200 Metern Abstand zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten.
  • Nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis Konsumcannabis gemeinschaftlich unter aktiver Mitwirkung der Mitglieder anbauen und zum Eigenkonsum an Mitglieder weitergeben. Enge gesetzliche Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden.
  • Anbauvereinigungen dürfen max. 500 Mitglieder haben; Mitglieder müssen Erwachsen sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Begrenzung der Weitergabe von Konsumcannabis in Anbauvereinigungen: Weitergabe nur an Mitglieder, verbunden mit einer strikten Pflicht zur Überprüfung der Mitgliedschaft und des Alters – max. 25 Gramm pro Tag / 50 Gramm pro Monat.
  • Begrenzung der Weitergabe an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts auf 10 Prozent.
  • Weitergabe von Konsumcannabis in kontrollierter Qualität und nur in Reinform, d.h. Marihuana oder Haschisch.