Ab Sommer soll es ein EU-weites Impfzertifikat geben, das nicht alleine das Reisen in der Corona-Pandemie erleichtern wird. So ist ein digitaler Impfnachweis eine zusätzliche Möglichkeit, um Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte sollen damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff künftig auch personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern können.

Zu Beginn des Jahres wurde durch den Europäischen Rat beschlossen, einen interoperablen und standardisierten Impfnachweis für medizinische Zwecke auf den Weg zu bringen. Deutschland wird diese europäische Entscheidung nun schnell umsetzen, um allen Bürgern, die dies wünschen, einen digitalen Impfnachweis zur Verfügung stellen zu können. Mittlerweile hat die Europäische Kommission auch einen Verordnungsentwurf zur Regelung eines EU-weiten Anerkennungsrahmens für (digitale) Zertifikate für Impfungen, Tests und für Personen mit COVID-19-Heilstatus vorgelegt, um die Reisefreizügigkeit zu erleichtern. Denn mehrere Länder vereinfachen die Einreise für Personen, die bereits gegen Covid-19 geimpft sind oder die Infektion überstanden haben. Auch bei der Rückkehr aus Risikogebieten nach Deutschland gibt es Vorteile für Geimpfte und Genesene. Das grüne Zertifikat der EU bildet den Rechtsrahmen für die Lösungen der Mitgliedsstaaten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat IBM, Ubirch, govdigital und Bechtle mit der Entwicklung einer Impfpass-App beauftragt.

Da der digitale Impfnachweis lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot darstellt, wird es auch weiterhin den analogen Impfausweis geben. Wenn Geimpfte also keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und ebenso gültig.

Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?

Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis oder in einem Impfzentrum generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer direkt abscannen oder auf einem Papierausdruck mitbekommen und später einscannen können. Der digitale Impfnachweis wird dann von den Nutzern über eine App, die kostenfrei zum Download bereitgestellt wird, auf dem Smartphone gesteuert. Damit wird nach der Impfung in einem Impfzentrum oder beim niedergelassenen Arzt ein sog. Impfbescheinigungstoken (2D-Barcode) abgescannt. Die App speichert die Impfbescheinigung lokal auf dem Smartphone. Neben Impfungen können auch Coronatests und überstandene Covid-19-Erkrankungen eingetragen werden.

Wie der Nachweis einer Impfung geprüft werden kann

Das Impfzertifikat (QR-Code) wird z.B. über die CovPass App oder die Corona-Warn-App (CWA) digital oder alternativ als maschinenlesbarer Ausdruck genutzt. Das Impfzertifikat enthält nur Informationen zum Impfstatus, den Namen des Geimpften und das Geburtsdatum. Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, wird es eine App zur Prüfung des Impfzertifikats geben. Damit kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets gescannt werden.

Nahezu selbsterklärend darf der QR-Code für den digitalen Impfnachweis nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen und Krankenhäusern ausgestellt werden. Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist – wie bei der analogen Version auch – ggf. ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der digitale Impfnachweis ist kryptographisch vor Veränderungen geschützt.

Hinweis für bereits Geimpfte

Es werden derzeit verschiedene Möglichkeiten geprüft, um auch nachträglich digitale Impfnachweise zu erstellen. Grundsätzlich soll die nachträgliche Ausstellung dort erfolgen, wo man geimpft worden ist. Wenn in den Impfzentren entsprechende Kontaktdaten vorliegen, sollen die QR-Codes möglichst automatisch per Post zugesandt werden. Außerdem könnten Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker nachträglich Impfnachweise ausstellen.

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