Was ihr vor dem Einzug beachten müsst

Irgendwann ist es für jeden jungen Menschen soweit: Der Zeitpunkt für die eigenen vier Wände ist gekommen. Das bequeme Hotel Mama hinter sich lassen und sein eigenes unabhängiges Leben starten. Dass damit sehr viel mehr auf einen zukommt, als selbst künftig für Ordnung und warmes Essen gesorgt werden muss, sollte jedem vor dem Einzug klar sein. Auf was ihr bei der Auswahl der richtigen Wohnung achten sollt, erfahrt ihr hier – und auch was ihr alles braucht, um eine eigene zu mieten.

Wohnungsbesichtigung

Checkliste

Ist schließlich eine Wohnung gefunden und der Kontakt mit dem Makler oder Vermieter hergestellt, kann die Wohnung besichtigt werden. Bei der Wohnungsbesichtigung solltet ihr auf mehr Dinge achten, als euch zunächst liebt ist. Um spätere unangenehme Überraschung zu entgehen.

  • Passt der Schnitt der Wohnung zu den eigenen Bedürfnissen?
    Leerstehende Wohnungen sehen oft hell und großzügig aus. Ihr solltet dennoch schon beim Besichtigungstermin grob messen und prüfen, ob die eigenen Möbel auch in die Räume passen.
  • Wie sind die Räume aufgeteilt?
    Für eine WG sind beispielsweise Durchgangszimmer ungeeignet und eine Familie mit Kindern legt vielleicht Wert auf vergleichbar große Räume. Wer gerne kocht, legt mehr Wert auf eine große Küche und wer Stauraum braucht auf eine Abstellkammer.
  • Passen Umfeld und Lage?
    Bei der Besichtigung solltet ihr auch gleich auf die unmittelbaren Nachbarhäuser und die anliegenden Straßen achten, bevor ihr in einigen Wochen schon wieder ausziehen möchtet.
  • Wie sieht es mit der Parkplatzsituation aus?
  • Gibt es Geschäfte des täglichen Bedarfs in der näheren Umgebung? Wie ist die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel?

Wenn die Umgebung und alle äußeren Bedingungen passen, sollten Mieter die künftige Mietwohnung genau unter die Lupe nehmen:

  • Hat die Wohnung Mängel?
    Kleine Mängel sind schnell übersehen. Doch ihr solltet schon bei der Wohnungsbesichtigung auf Details achten und jede Ecke in der Wohnung gut ansehen. Auch kleine Mängel sollten später unbedingt im Übergabeprotokoll aufgenommen werden. Sonst kommt nachher ihr dafür auf.
  • Energieausweis und Nebenkosten:
    Auch bei der Wohnungsbesichtigung solltet ihr euch  über den zu erwartenden Energieverbrauch informieren. Der Vermieter muss hier bereits den Energieausweis vorzeigen. Der Kennwert im Energieausweis gibt Anhaltspunkte zum späteren Energieverbrauch und den weiteren Kosten – je höher der Kennwert, desto höher die zu erwartenden Heizkosten. Noch aufschlussreicher kann die Nebenkostenabrechnung der Vorperiode sein. Sie hilft dabei künftige Nebenkosten abschätzen zu können. Denn die mit der Miete geleistete Vorauszahlung muss nicht die tatsächlichen Kosten widerspiegeln. Der Vermieter rechnet einmal jährlich ab und schlimmstenfalls ist dann eine satte Nachzahlung fällig.

Mietvertrag
Checkliste

Wenn ihr eure Traumwohnung gefunden hat, könnt ihr den Mietvertrag unterzeichnen. Dabei solltet ihr vor allem auf folgende Punkte ganz besonders achten, bevor ihr eure Unterschrift drunter setzt.

  • Kündigungsverzicht
    Gesetzlich gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Im Mietvertrag kann aber auch etwas anderes vereinbart werden.
  • Kleinreparaturklausel
    Nicht immer sind solche Klauseln gültig.
  • Betriebskosten
    Nicht alle Nebenkosten darf der Vermieter als Betriebskosten abrechnen.
  • Mietkaution
    Auch hier sind dem Vermieter enge Grenzen gesetzt und er kann maximal eine Kaution von drei Monatsmieten verlangen.
  • Schönheitsreparaturen
    Nur, wenn der Mietvertrag dafür flexible Fristen vorsieht, muss der Mieter sich daran halten.

Wenn dann alles stimmt und der Mietvertrag unterzeichnet ist, erfolgt vor dem Einzug noch die Übergabe der Wohnung. Auch die birgt einige Stolpersteine. Es gilt dabei unbedingt darauf zu achten, dass in einem Übergabeprotokoll mögliche Schäden festgehalten werden – dazu zählen beispielsweise Kratzer im Parkett, feuchte Stellen und Wasserflecken. So schützt ihr euch vor ungerechtfertigten Forderungen, wenn ihr wieder auszieht. Hierin werden auch die aktuellen Stände der Strom- und Gaszähler vermerkt.