Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind heute mit einem sich stark wandelnden Arbeitsmarkt konfrontiert. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einerseits nimmt die Digitalisierung vermehrt Einzug ins Arbeitsleben, andererseits hat auch der demografische Wandel immer größeren Einfluss. Das führt dazu, dass die Anforderungen an Beschäftigte und damit einhergehenddie Notwendigkeit neuer Qualifizierungen steigen. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und bietet Beschäftigten mit demQualifizierungschancengesetzdie Möglichkeit, die eigenen Kenntnisse und Kompetenzen im Rahmen der betrieblichen Belange des Unternehmens auszubauen.
Um mit den Änderungen Schritt zu halten, ist die Weiterbildung im digitalen Wandel ein entscheidender Faktor für die Innovations- und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eben auch für deren Beschäftigungsfähigkeit. Die Tätigkeiten werden sich vielfältig wandeln und die Anforderungen dafür gilt es genau zu analysieren, um daraus Schlussfolgerungen für eine zielgerichtete Personalentwicklung abzuleiten.
Fördermaßnahmen erhalten
Schon seit Monaten haben tausende Unternehmen wegen der Corona-Pandemie Kurzarbeit angemeldet. Durch den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die Verlängerung der Aufstockung auf 87 Prozent des Einkommens bis Ende 2021 können bis Mitte des nächsten Jahres weiterhin die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Danach nur noch dann, wenn das Unternehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kurzarbeit weiterbildet. Apropos Weiterbildung – dafür ist jetzt die beste Zeit!
Denn grundsätzlich gilt: Beschäftigte, die derzeit in Kurzarbeit sind, dürfen sich weiterbilden und unter Umständen können die Weiterbildungsmaßnahmen sogar von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das ist seit Jahresbeginn 2021 einfacher geworden. Hintergrund ist eine bis zum 31. Juli 2023 befristete Förderregelung, die während der Corona-Pandemie im Beschäftigungssicherungsgesetz geschaffen wurde. Die vereinfachte Förderung gilt laut Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für alle Weiterbildungen, die nach dem 1. Januar 2021 begonnen haben oder beantragt wurden. Konkret hat sich dabei geändert, dass nun auch Förderungsanträge unabhängig von der Betriebsgröße und von Qualifikation und Alter des Arbeitnehmers, der sich in Kurzarbeit befindet, bewilligt werden können. Denn Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt dabei fördern, sich weiterzubilden und ihren Arbeitsplatz zu erhalten, können gestärkt aus der Krise hervorgehen.
Fördervoraussetzungen nach § 82 SGB III:
- Die Qualifizierung wird von einem zugelassenen Träger durchgeführt und
- die Maßnahme dauert mehr als 120 Stunden.
Neu hinzugekommen ist, dass die Kurzarbeit auch genutzt werden kann, um an einem Vorbereitungslehrgang wie beispielsweise zum/zur Meister/-in, Techniker-/in oder Fachwirt/-in gemäß Aufstiegsfortbildungsgesetz teilzunehmen.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz (früher “WeGebAU”) werden Weiterbildungen gefördert, die die Kompetenzen und Qualifikationen der Beschäftigten zukunftsfähig machen oder entsprechend erweitern. Je nach Unternehmensgröße werden bis zu 100 Prozent der Qualifizierungskosten und bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgeltes erstattet.
Weiterbildung fördert Karrierechancen – und die Persönlichkeitsentwicklung
Weiterbildung lohnt sich also. Sie fördert Karrierechancen – und erhöht die Aussicht auf eine Gehaltserhöhung. Zu diesem Ergebnis kommen auch Studien, bei denen fast 90 Prozent der befragten Personaler zustimmen, dass Weiterbildung den beruflichen Aufstieg fördere und fast 80 Prozent sehen darin durchaus einen Anlass zur Gehaltssteigerung von Arbeitnehmern.
Zwar dient die berufliche Weiterbildung Arbeitnehmern oft primär zur beruflichen Entwicklung oder als Auftakt für eine baldige Beförderung, doch ist das nur eine von mehreren Auswirkungen von Weiterbildungsangeboten. Diese können ebenso der persönlichen Entwicklung und dem Ausbau der eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen dienen.
Worauf wartet ihr also noch?
Bildrechte istockphoto