Um einen neuen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen, reichen künftig digitale Passbilder. Gedruckte Fotos haben ab Mai 2025 ausgedient. Allerdings gilt das nicht für alle Behörden in Deutschland.

Um einen neuen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen, genügt es ab 1. Mai 2025, ein digitales Passfoto zu übermitteln. Damit hätte bereits Ende April in Deutschland das biometrische Passfoto auf Papier in deutschen Behörden ausgedient. Die Bundesregierung will mit der Neuregelung nach eigener Aussage die Entbürokratisierungund Digitalisierungim Pass- und Ausweiswesen vorantreiben. Allerdings werden nicht alle Behörden zum Stichtag bereit sein.

Verzögerungen bei der Digitalisierung in Behörden

Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI)mitteilte, hat das Ministerium die Kommunen am 31. März über die Länder informiert, dass übergangsweise bis zum 31. Juli weiterhin Papierfotosin Ausnahmefällen akzeptiert werden dürfen. Hintergrund sind unter anderem Verzögerungen bei dertechnischen Ausstattung in einigen Bürgerämtern.

Im Zuge der Neuregelung sollten von den Passbehördeneigentlich nur noch digitale Fotos akzeptiert werden, die entweder direkt in der Behörde angefertigt oder auf einem festgelegten, sicheren Übermittlungsweg von einem Fotostudio oder dritten Anbieter (etwa Drogeriemarkt) dorthin gesendet werden.

Bei digitalen Fotos, die elektronisch übersandt werden, prüft die Passbehörde dann auch gleich, ob das übermittelte Bild den Anforderungen an biometrische Fotosentspricht. Die neuen Vorgaben sollen die Gefahr von Fälschungenund Manipulationenverhindern. Nun wurde die Regelung für „Ausnahmefälle“ gelockert.

Reisepass und Personalausweis: Ausnahmefälle

Als Ausnahmefallsoll bis zum 31. Juli gelten, wenn ein Bürger im April ein Foto von sich machen lässt, aber erst im Mai den Termin zur Beantragung des Ausweises hat, erklärte das BMI auf Anfrage des ADAC. Auch falls die Behörde vor Ort noch nicht die notwendige Technik zum Erstellen eigener Lichtbilder beziehungsweise zur Erfassung digitaler Bilder von Fotodienstleistern hat, könnte ein Foto auf Papier angenommen werden.

Legt jemand ein Papierfotovor, das den biometrischen Anforderungen entspricht, und die Kommune verfügt bereits über ein Gerät, um vor Ort ein digitales Foto zu machen, ist diese laut Innenministerium gehalten, in solchen Ausnahmefällen auf die Lichtbildgebühr in Höhe von sechs Euro zu verzichten.

Diese Kriterien muss ein biometrisches Ausweisfoto erfüllen

  • Das Format ist 35 x 45 mm, das Foto kann in Schwarzweiß oder Farbe vorliegen
  • Das Bild muss scharf, kontrastreich und gleichmäßig ausgeleuchtet sein
  • Die Aufnahme muss eine gute Qualität und natürliche Hauttöne aufweisen
  • Der Hintergrund muss einfarbig, hell und ohne Muster sein
  • Das Gesicht muss mittig im Bild und gerade ausgerichtet sein
  • Die Augen müssen geöffnet sein, mit Blickrichtung in die Kamera
  • Neutraler Gesichtsausdruck und geschlossener Mund sind Pflicht
  • Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen
    sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig.

Die Liste ist ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Kommunen sind zwar nach dem Gesetz verpflichtet, ihre Bürgerbürosso auszustatten, dass sie künftig digitale Fotos entgegennehmen können. Eine Verpflichtung, vor Ort ein Gerätzum Erstellen von ausweistauglichen Fotos vorzuhalten, gibt es aber nicht. Dem Vernehmen nach wollen einige Bürgerbüros in kleineren Kommunen auch aus Rücksicht auf Fotogeschäftein der Gemeinde darauf verzichten.

Personalausweis und Reisepass per Post

Einen neuen Personalausweis oder Reisepass können sich Antragstellende jetzt auch bequem gegen Gebühr nach Hause schicken lassen, statt die Dokumente im kommunalen Amt abzuholen. Die Deutsche Post will ab dem 2. Mai Personalausweise, Reisepässe, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten liefern. Zustellende der Deutschen Post händigen das Kuvert mit dem neuen Ausweisdokumentdann an der Haustür aus.