Ob Urlaubsfoto im Comic-Stil, ein Fantasy-Motiv für Social Media oder eine selbst gestaltete Einladung – künstliche Intelligenz macht es heute möglich, in wenigen Sekunden beeindruckende Bilder zu erstellen. Programme wie ChatGPT, DALL·E, Midjourney oder Adobe Firefly erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch viele Nutzer stellen sich die Frage: Darf ich solche Bilder überhaupt verwenden? Und was ist rechtlich erlaubt? Wir haben uns einmal schlau gemacht und das Wichtigste für euch zusammengefasst.

Grundsätzlich dürfen KI-generierte Bilder in Deutschland genutzt werden – sowohl privat als auch häufig für kommerzielle Zwecke. Dennoch gibt es einige rechtliche Regeln, die beachtet werden sollten. Denn auch wenn die Bilder von einer künstlichen Intelligenz erstellt werden, trägt letztlich der Mensch die Verantwortung für deren Veröffentlichung.

Wem gehört ein KI-Bild?

Nach deutschem Urheberrecht können nur Menschen Urheber eines Werkes sein. Da eine künstliche Intelligenz keine natürliche Person ist, besitzen vollständig KI-generierte Bilder in der Regel keinen klassischen Urheberrechtsschutz. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder mit diesen Bildern machen darf, was er möchte. Vielmehr gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen KI-Anbieters. Diese legen fest, ob Bilder gespeichert, verändert, veröffentlicht oder kommerziell genutzt werden dürfen. Deshalb lohnt sich vor der Nutzung immer ein Blick in die Lizenzbedingungen.

Vorsicht bei Marken und bekannten Motiven

Moderne KI-Systeme erzeugen manchmal unbeabsichtigt bekannte Logos, Produktdesigns oder markenähnliche Elemente. Werden solche Bilder veröffentlicht oder für Werbung genutzt, können Markenrechte verletzt werden. Deshalb sollte jedes KI-Bild sorgfältig betrachtet werden. Sind bekannte Firmenlogos, geschützte Designs oder markentypische Merkmale zu erkennen, sollte das Bild lieber nicht verwendet werden.

Persönlichkeitsrechte gelten auch für KI-Bilder

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn reale Personen dargestellt werden. Niemand darf ohne Zustimmung in einer Weise abgebildet werden, die seine Persönlichkeitsrechte verletzt oder den Eindruck erweckt, die Person unterstütze ein bestimmtes Produkt, eine Meinung oder eine Werbekampagne. Das gilt selbstverständlich auch für Prominente. Wer künstlich erzeugte Bilder bekannter Persönlichkeiten veröffentlicht oder für Werbung nutzt, kann gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen.

Datenschutz nicht vergessen

Wer echte Fotos von Freunden, Familienmitgliedern oder anderen Personen in eine KI hochlädt, verarbeitet personenbezogene Daten. Deshalb sollte vorher immer die Zustimmung der betroffenen Person eingeholt werden. Außerdem empfiehlt es sich zu prüfen, ob der jeweilige KI-Anbieter hochgeladene Bilder für das Training seiner Modelle verwendet oder auf Servern außerhalb der Europäischen Union verarbeitet.

Neue Regeln durch den europäischen AI Act

Mit dem europäischen AI Act werden schrittweise neue Vorschriften für den Einsatz künstlicher Intelligenz eingeführt. Besonders sogenannte Deepfakes – also täuschend echte künstlich erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen – müssen in bestimmten Fällen als KI-generiert kenntlich gemacht werden. Für normale Illustrationen oder kreative Bildkompositionen besteht derzeit jedoch keine allgemeine Kennzeichnungspflicht. Trotzdem kann eine freiwillige Kennzeichnung sinnvoll sein, um Transparenz zu schaffen.

Die Verantwortung bleibt beim Nutzer

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: „Die KI ist verantwortlich.“ Tatsächlich ist genau das Gegenteil der Fall. Wer ein Bild veröffentlicht – ob auf einer Website, in sozialen Netzwerken oder in einer Broschüre – trägt selbst die Verantwortung dafür, dass keine Rechte anderer verletzt werden. Neben den rechtlichen Fragen sollten KI-Bilder außerdem sorgfältig kontrolliert werden. Trotz beeindruckender Fortschritte entstehen immer noch typische Fehler, etwa bei Händen, Gesichtern, Schriftzügen, Spiegelungen oder anatomischen Details.

Künstliche Intelligenz eröffnet faszinierende kreative Möglichkeiten. Noch nie war es so einfach, individuelle Bilder innerhalb weniger Sekunden zu erstellen. Gleichzeitig ersetzt die Technik jedoch weder gesunden Menschenverstand noch die Verantwortung des Nutzers. Wer die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform beachtet, Persönlichkeits- und Markenrechte respektiert sowie Bilder vor der Veröffentlichung sorgfältig prüft, kann KI-generierte Inhalte in den meisten Fällen sicher und rechtlich unbedenklich verwenden.

Checkliste: KI-Bilder sicher verwenden

☐ Sind die Nutzungsbedingungen des KI-Anbieters geprüft?

☐ Darf das Bild für den geplanten Zweck verwendet werden?

☐ Enthält das Bild keine bekannten Logos oder geschützten Marken?

☐ Werden keine Persönlichkeitsrechte verletzt?

☐ Liegt bei hochgeladenen Fotos anderer Personen deren Zustimmung vor?

☐ Wurden die Datenschutzbestimmungen des KI-Anbieters beachtet?

☐ Ist geprüft worden, ob eine Kennzeichnung als KI-Inhalt erforderlich ist?

☐ Wurde das Bild auf typische KI-Fehler wie Hände, Gesichter oder Schrift kontrolliert?

☐ Ist sichergestellt, dass durch die Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden?