Wenn Schnee und Eis die Straßen und Gehwege in gefährliche Rutschbahnen verwandeln, tritt die Räumpflicht in Kraft. Kommunen, Hauseigentümer und teilweise auch Mieter sind gesetzlich verpflichtet, Wege von Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen. Doch womit gestreut werden darf – und sollte – ist seit Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen.
Streusalz: Effektiv, aber umstritten
Streusalz gilt nach wie vor als das wirksamste Mittel gegen Eisglätte. Es senkt den Gefrierpunkt von Wasser, wirkt schnell und zuverlässig – selbst bei starkem Frost. Besonders auf stark frequentierten Straßen, Kreuzungen oder Gefahrenstellen ist der Einsatz von Streusalz kaum zu ersetzen.
Gleichzeitig ist Salz aus ökologischer Sicht problematisch. Es belastet Böden und Gewässer, schädigt Pflanzen, greift Beton und Metall an und kann Pfoten von Haustieren verletzen. Aus diesen Gründen ist der Einsatz von Streusalz in vielen Städten und Gemeinden eingeschränkt oder für private Flächen sogar verboten. Häufig sind nur Ausnahmen bei extremer Glätte oder an Gefahrenstellen erlaubt.
Rechtliche Vorgaben: Was ist erlaubt?
Die Räumpflicht ist in kommunalen Satzungen geregelt. In der Regel müssen Gehwege werktags ab den frühen Morgenstunden und an Sonn- und Feiertagen etwas später geräumt sein. Beim Streuen gilt meist: Salz ist nur dann zulässig, wenn andere Mittel nicht ausreichen oder unzumutbar sind. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert Bußgelder und haftet im Schadensfall.
Umweltfreundliche Alternativen im Überblick
Als Alternativen zum Streusalz stehen verschiedene abstumpfende Mittel zur Verfügung:
- Sand und Splitt sorgen für besseren Halt, tauen das Eis jedoch nicht auf. Sie müssen nach dem Winter wieder entfernt werden.
- Granulat oder Lavagranulat ist besonders rutschhemmend und vergleichsweise umweltfreundlich.
- Holzspäne oder Asche werden nur noch selten empfohlen, da sie bei Nässe ihre Wirkung verlieren und Verschmutzungen verursachen können.
- Calcium- oder Magnesiumchlorid wirkt ähnlich wie Streusalz, gilt aber als etwas pflanzenverträglicher – bleibt jedoch ein chemisches Auftaumittel.
Verantwortungsvoll handeln im Winter
Der bewusste Umgang mit Streumitteln ist ein Balanceakt zwischen Verkehrssicherheit und Umweltschutz. Fachleute empfehlen, Schnee möglichst frühzeitig zu räumen, damit Streumittel nur sparsam eingesetzt werden müssen. Wo immer möglich, sollten umweltfreundliche Alternativen genutzt werden. Streusalz sollte die Ausnahme bleiben – nicht die Regel.
Der Winterdienst ist damit nicht nur eine Frage der Pflicht, sondern auch der Verantwortung gegenüber Mitmenschen und Natur. Wer umsichtig räumt und streut, sorgt für Sicherheit und schützt zugleich die Umwelt.







