Kastrations- und Chippflicht für freilaufende Tiere

Die Stadt Koblenz hat – ebenso wie bereits einige andere Städte Deutschlands -eine Katzenschutzverordnung erlassen, die ab Juli gilt. Danach müssen Eigentümer konkrete Auflagen erfüllen, wenn ihre Katzen ins Freie dürfen. Was das für alle Katzenbesitzer bedeutet, erfahrt ihr hier.

Die neue Katzenschutzverordnung der Stadt Koblenz ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten und richtet sich an alle Halterinnen und Halter von Katzen, die als Freigänger das Haus verlassen dürfen und sich unkontrolliert draußen bewegen. Denn diese müssen ab dem Inkrafttreten kastriert, mit Microchip gekennzeichnet und bei einem Heimtierregister registriert sein. Ausgenommen hiervon sind reine Wohnungskatzen und Zuchttiere ohne freien Auslauf. In Rheinland-Pfalz haben nur rund 30 Kommunen eine KatSchutzVO eingeführt (Stand: Ende 2022). Diese ermöglicht es den jeweiligen Kommunen, den Haltern von Freigänger-Katzen Vorschriften etwa zur Kastration, zur Kennzeichnung und zur Registrierung machen zu dürfen. Nach Angaben der Stadt Koblenz sterben herrenlose Katzen viermal so früh wie Hauskatzen, frei geborene Jungtiere noch früher. Alle seien von Parasiten befallen, unterernährt und krank und würden nicht tierärztlich versorgt. Das Ziel dieser Verordnung sei es deshalb, die hohe Anzahl halterloser Katzen zu minimieren. So sollen den Tieren künftig “erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden” erspart werden, heißt es in der Katzenschutzverordnung von Koblenz, die den Beispielen der  Städte Andernach und Neuwied sowie der Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Maifeld und Weißenthurm folgt.

Die Gründe

Nach Angaben der Stadtverwaltung Koblenz müssen künftig alle Katzen, die im Freien herumlaufen, kastriert sein, einen Mikrochip tragen und im Heimtierregister eingetragen sein. Anlass für die Katzenschutzverordnung in Koblenz sei der oft erbärmliche Zustand freilebender Katzen. Oft sind sie von Parasiten befallen, sehr viele auch unterernährt und krank oder verletzt. Diese Tiere gelte es, wie auch die Tiere, die als Freigänger gehalten werden, zu schützen und zu verhindern, dass sich herrenlose Katzen unkontrolliert vermehren. Laut der Katzenhilfe Koblenz gibt es für streunende Katzen mittlerweile rund 25 kontrollierte Futterstellen im gesamten Stadtgebiet – momentan wird von rund 230 Tieren ausgegangen, die dort ihre Verpflegung erhalten. Alle Beteiligten sind jedoch davon überzeugt, dass es eine größere Dunkelziffer gibt, weshalb nun die neue Schutzverordnung durchgesetzt wird.  

Die Stadt habe über ein Jahr intensiv an der Katzenschutzverordnung zusammen mit der Katzenhilfe Koblenz, dem Tierschutzverein Koblenz und Umgebung und dem Veterinäramt des Kreises Mayen-Koblenz gearbeitet. So dass aus dieser Zusammenarbeit eine Verordnung entstanden ist, die man gemeinsam vertreten könne und so den freilaufenden Tieren Hilfe leisten würde, so die Koblenzer Bürgermeisterin Ulrike Mohrs. Mit der neuen Verordnung habe die Katzenhilfe Koblenz und das Tierheim Koblenz die rechtssichere Möglichkeit, gefangene Tiere dementsprechend zu prüfen und gegebenenfalls die tierärztliche Behandlung samt Kastration einzuleiten. Sollte es eine Freigänger-Katze betreffen, werden den haltenden Personen die Kosten in Rechnung gestellt. Laut der neuen Katzenschutzverordnung müssen Freigänger-Katzen bis zum Termin bei zugelassenen Tierärztinnen und Tierärzten entsprechend behandelt werden.

Die komplette Katzenschutzverordnung ist online unter www.koblenz.de/katzenschutzverordnung einsehbar.

Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Ordnungsamt, Abteilung Ordnungsrecht und Gewerbe, wenden, das per Mail an gefahrensabwehr@stadt.koblenz.de oder telefonisch von montags bis freitags unter der Rufnummer 0261/1294699 erreichbar ist. 

Mehr über Mikrochips

Um entlaufene Haustiere schnell wiederzufinden, lassen viele Katzen- und auch Hundebesitzer ihre Tiere chippen: Dazu wird ein winzig kleiner Mikrochip, mit 12 Millimetern Größe vergleichbar mit einem Reiskorn, mit einer Spritze unter die Haut der Katze oder des Hundes auf die linke Seite des Nackens transplantiert. Das ist für das Tier nur ein kleiner Piks, eine Betäubung ist nicht notwendig. So ein Transponder-Chip hält ein Tierleben lang. Die Kosten, um ein Tier chippen zu lassen, liegen zwischen 30 und 60 Euro. Die Alternative wäre eine Tätowierung, diese allerdings muss unter Narkose stattfinden.

Nach dem Tierarztbesuch muss man sein Tier aber dringend bei einem Haustierregister aufnehmen lassen, sonst nützt das Ganze wenig. Die Registrierung des Microchips ist kostenfrei bei den Heimtierregistern TASSO e.V. (https://www.tasso.net/Tierregister/Tier-registrieren) oder Findefix des Deutschen Tierschutzbundes e.V. (https://www.findefix.com/haustier-online-registrieren/)  möglich.