Bis zum 31. Dezember 2022 schießen Staat und Autohersteller beim Kauf eines Elektroautos bis zu 9.000 Euro netto beziehungsweise 6.750 Euro bei der Anschaffung eines neuen Plug-in-Hybriden zu. Nicht verwunderlich: Denn auch wenn sich elektrisch angetriebene Fahrzeuge immer größerer Beliebtheit erfreuen: sie bleiben teuer. Um den finanziellen Aufwand der Mobilitätswende für den Einzelnen abzumildern, gibt es den sogenannten „Umweltbonus“ – subventioniert von Staat und der Autoindustrie. Seit der Corona-Pandemie wurde der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt und bekam den Arbeitstitel „Innovationsprämie“. Die aktuellen Fördermaßnahmen gelten noch bis zum 31. Dezember 2022. Ab dem 1. Januar 2023 werden die Prämien deutlich gekürzt, Plug-in-Hybride erhalten dann gar keine Kaufzuschüsse mehr.

Bereits heute wird der Kauf eines Plug-in Hybrid nur noch dann staatlich unterstützt, wenn dieser bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Bevor man die Anschaffung eines Hybriden plant, sollte man sich also vorher beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informieren, ob das gewünschte Modell überhaupt noch förderfähig ist.

Förder-Voraussetzungen

Voraussetzung für den Maximalrabatt ist ein Nettolistenpreis unterhalb von 40.000 Euro netto. Die Kosten für den Erwerb eines Stromers sinken dadurch im besten Fall auf vierstelliges Niveau.

Auch die umstrittenen Plug-in-Hybride werden noch bis Jahresende gefördert. Immer vorausgesetzt, sie schaffen die Mindestanforderung: Für 2022 wurde die Mindestreichweite auf 60 Kilometer und der Co2 Ausstoß auf max. 50 g pro Kilometer festgelegt. Nur wenn mindestens eine von beiden Bedingungen erfüllt ist, gibt es die Förderung von bis zu 6.750 Euro.

Diese Autos erhalten die Innovationsprämie

Die Innovationsprämie mit verdoppeltem Bundesanteil auf den Umweltbonus erhalten folgende Fahrzeuge:

  • Neue Autos mit einem Erstzulassungsdatum nach dem 3. Juni 2020.
  • Gebrauchtwagen, die erstmals nach dem 4. November 2019 erstzuglassen wurden, aber deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgte.
  • E-Autos und Plug-in-Hybride die mindestens 6 Monate auf den Antragsteller in Deutschland zugelassen sind.
  • Bei Leasingfahrzeugen gilt ebenfalls eine Mindesthaltedauer von 6 Monaten, wobei die maximale Förderung erst ab einer Haltedauer von 24 Monaten ausgezahlt wird.
  • Der Antrag für die Innovationsprämie muss spätestens 1 Jahr nach der Erstzulassung erfolgen.
  • Das Fahrzeug muss auf der BAFA-Liste (https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html) geführt werden.

Förderung beantragen

Die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist erst nach der Zulassung möglich. Um euren Plug-in Hybrid gefördert zu bekommen, muss dieser noch bis zum 31.12.2022 geliefert sowie mit Kennzeichen zugelassen werden, um die Innovationsprämie beantragen zu können. Bei einer Neuzulassung ab dem 1.1.2023gibt es für Plug-in-Hybride, auch wenn sie 2022 bestellt wurden, keine staatlichen Zuschüsse mehr.Es besteht darüber hinaus kein Rechtsanspruch auf den Umweltbonus beim Kauf oder Leasing von neuen oder gebrauchten E-Autos. Sind die bereitgestellten Fördergelder ausgeschöpft, ist eine Antragstellung nicht mehr möglich. Das gilt vor allem für die Jahre 2023 und 2024. Die BAFA bearbeitet Anträge in der Reihenfolge ihrer Einreichung. Den Antrag auf den Umweltbonus bzw. die Innovationsprämie müsst ihr per Onlineantrag (https://fms.bafa.de/BafaFrame/fems) spätestens ein Jahr nach Erstzulassung vornehmen.

Das ändert sich 2023

Ab Januar 2023 will der Bund für reine E-Autos bis zu einem Listenpreis von 40.000 Euro netto nur noch 4.500 Euro aus der Staatskasse zuschießen. Für Autos zwischen 40.000 und 65.000 Euro netto gibt’s nur 3.000 Euro.

Außerdem erhalten ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen die Prämie. Dienstwagen und andere gewerblich genutzte Fahrzeuge sind dann nicht mehr förderfähig. Noch unklar ist, wie die Hersteller reagieren. Bislang geben sie bei E-Autos ein Drittel des Bundesanteils dazu, also weitere 2.500 bis 3.000 Euro. Nicht gestrichen werden jedoch offenbar die Steuervorteile bei Kfz- und Dienstwagenbesteuerung. Denn reine Elektroautos (und Wasserstoffautos), die bis zum 31.12.2025 zugelassen werden, sind zunächst von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch rückwirkend für Fahrzeuge, die nach dem 17.05.2011 erstzugelassen wurden. Nicht befreit von der Kfz-Steuer sind jedoch Plug-in-Hybride. Da aber auch sie meist weniger als 95 g/km CO2 emittieren, profitieren sie dennoch von einer deutlichen Vergünstigung gegenüber herkömmlichen Verbrennern.