Die Bundesregierung will ein steuerfreies Gehaltsextra von bis zu 3.000 Euro ermöglichen. Eine solche Inflationsprämie hat die Ampelkoalition im Zuge des dritten Entlastungspakets angekündigt. Gesetzlich verankert ist diese jedoch bislang noch nicht. Wie ihr profitieren könnt und für wen das Extrageld in Frage kommt, erfahrt ihr hier.

Wer die Prämie zahlt

So gut die Inflationsprämie auch klingt, ist dies lediglich ein Appell der Regierung an die Unternehmen. Das bedeutet, dass es, wie bereits bei der Corona-Prämie, keinen gesetzlichen Anspruch auf die steuerfreie Zahlung gibt. Ob und wie viel die Arbeitgeber letztendlich an ihre Mitarbeiter zahlen, liegt also ganz in ihrer Hand. Bundeskanzler Scholz begrüße eine solche Extra-Zahlung und sagte, dass die Politik nun die Weichen dafür stellen wolle. „Wir werden alles dafür tun, dass es tatsächlich auch stattfinden kann.“ Ob nur bestimmte Beschäftigungsverhältnisse davon profitieren, ist nicht bekannt. Es ist möglich, dass neben Vollzeitangestellten sowohl Minijobber als auch Teilzeitkräfte die Inflationsprämie erhalten können.

„Für uns ist das etwas, an dem man richtig merkt, wie sich dann alle unterhaken“, sagte Scholz. Er geht davon aus, dass das in großem Umfang gemacht werden wird. „Wenn das jetzt flächendeckend, millionenfach, überall in Deutschland geschieht und Arbeitgeber und Beschäftigte zusammen solche Entscheidungen treffen, dann wird das von der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen unterstützt.“

Freiwillige Leistung

Eines steht jedoch fest: Arbeitgeber vieler Branchen werden das vermutlich eher kritisch sehen. Denn auch sie sind massiv von der aktuellen Krisensituation mit noch nie dagewesenen Preissteigerungen konfrontiert und haben selbst kaum Luft für angedachte Bonuszahlungen. Denn ähnlich wie bei der Corona-Prämie, die bereits von 2020 bis einschließlich 31. März 2022 eine steuerfreie Sonderzahlung an Arbeitnehmer möglich machte, müssen die Unternehmen aus eigener Tasche zahlen. Sie wird den Firmen nicht, wie zunächst vermutet, erstattet. Wenn es also keinen Tarifvertrag gibt, handelt es sich auch bei dem Inflationsbonus um eine rein freiwillige Zahlung der Unternehmen.

Aber abgesehen davon, sollte jeder Arbeitgeber ein Interesse daran haben, in den herausfordernden Zeiten, seine Mitarbeiter bestmöglich zu entlasten. Damit diese zumindest eine Sorge weniger haben.

Verhandlung von Sonderzahlungen

In vielen Branchen werden solche Sonderzahlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften extern verhandelt. Die IG-Bau bezeichnet die angekündigte steuerfreie Sonderzahlung als einen „zentralen Wirkstoff“ im Entlastungspaket. Jetzt seien die Arbeitgeber am Zug, ihm Wirkung zu verschaffen. Und womöglich wird es sie vor allem dort geben, wo es Tarifverträge gibt. Die Formel ist einfach: ohne Tarifvertrag – schlechte Chancen auf Sonderzahlung.  Doch sollte es auch der Politik darum gehen, keinen Flickenteppich mit dem Inflationsbonus zu erschaffen. Die Gewerkschaften sind daher darum bemüht, dies zu verhindern und möglichst vielen Arbeitnehmern diverser Branchen Unterstützung zu verschaffen.

Geplanter Zeitraum

Ob die Inflationsprämie einmalig oder jährlich möglich sein wird, ist noch nicht bekannt. Im Beschlusspapier heißt es: „Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.“