Homeoffice ließ sich bislang nur mit einem Arbeitszimmer absetzen. In der Steuererklärung 2020 kann nun eine Homeoffice-Pauschale auch ohne geltend gemacht werden. Weshalb viele Betroffene dennoch nicht davon profitieren, erklären wir euch hier.

Viele Menschen sind während der Corona-Krise ins Homeoffice gewechselt, verfügen aber nicht über ein eigenes Arbeitszimmer. Um auch diese Betroffenen steuerlich zu entlasten, hat der Bundestag zum Jahresende eine Homeoffice-Pauschale beschlossen. Für Arbeitnehmer vorteilhaft ist dabei, dass die Finanzverwaltung hinsichtlich des Nachweises über die Nutzung von Privaträumen als Homeoffice vergleichsweise niedrige Hürden setzt. Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) sind in der Regel schon „schlüssige Angaben des Arbeitnehmers“ ausreichend. Die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers müssen für die Homeoffice-Pauschale also nicht vorliegen.

Außerdem ist im Beschluss allgemein die Rede von „Steuerpflichtigen“, weshalb auch Selbstständige und Freiberufler davon profitieren. So können alle Steuerpflichtigen in der Steuererklärung 2020 für jeden Tag Homeoffice fünf Euro absetzen. Damit sinkt das Einkommen, auf das Steuern gezahlt werden muss. Voraussetzung: Die betriebliche oder berufliche Tätigkeit wurde an diesem Tag ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt.

Werbekosten

Die neue Pauschale kommt allerdings mit noch einigen Einschränkungen mehr daher. Sie ist zum einen auf 600 Euro oder 120 Tage gedeckelt. Wer länger von zu Hause aus gearbeitet hat, wird für diese Mehrbelastung also nicht steuerlich begünstigt. Die Pauschale wird zudem nur für 2020 und 2021 gewährt. Darüber hinaus kommt die neue Hilfe bei vielen Betroffenen gar nicht an, weil sie schon in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die Werbungskostenpauschale, eingerechnet wird. Diese Vergünstigung in Höhe von 1000 Euro gewährt das Finanzamt nämlich automatisch bei jeder Steuererklärung.

Somit profitieren von der Homeoffice-Pauschale oft nur Berufstätige, die pro Jahr inklusive der neuen Pauschale auf über 1000 Euro Werbungskosten kommen. In der Regel sind das vor allem Pendler, die tatsächlich in den Genuss der Steuer-Vergünstigungen kommen werden.

Monats- und Jahrestickets

Viele Arbeitnehmer kauften im Voraus Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, konnten diese dann wegen der angeordneten Lockdowns aber nicht nutzen. Die Finanzverwaltung lässt hier einen Werbungskostenabzug neben der Homeoffice-Pauschale zu. Dabei ist keine Aufteilung der Fahrtkosten auf die einzelnen Arbeitstage im Homeoffice und im Betrieb vorzunehmen.

Sonstige Nebenkosten

Gemäß BMF-Schreiben sind weitere Kosten für Arbeitsmittel (u.a. Schreibtisch, Fachliteratur, Laptop, Bewerbungskosten, Berufskleidung oder Kosten für Fortbildungen) sowie Telefon- und Internetkosten nicht durch die Homeoffice-Pauschale abgegolten. Sie können also gesondert geltend gemacht werden. Pauschal erkennen die Finanzämter für Arbeitsmittel 110 Euro an. Wer höhere Ausgaben hatte, gibt alle Posten einzeln in der Steuererklärung an.

Es sollte also vorher genau abgewogen werden, ob sich die Homeoffice-Pauschale für einen wirklich lohnt (In der Regel erst ab Werbungskosten von über 1000 Euro) – am besten gemeinsam mit einem Steuerberater!

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