Um die Berechnung der Grundsteuer, die auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten basierte, nun an die tatsächlichen Werte anzupassen, werden seit dem 1. Januar 2022 alle Grundstücke (knapp 36 Millionen) in Deutschland neu bewertet. Für manche Immobilien-Eigentümer wird es wohl zu Veränderungen führen – sie müssen nach der Reform mehr oder auch weniger zahlen.

Wertabhängiges Berechnungsmodell

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie finanzieren damit zum Beispiel Straßen, Schwimmbäder oder Kitas. Die Gesamtsumme der Grundsteuer soll durch die Reform zukünftig nicht steigen, sie setzt sich nur anders zusammen. Bislang spielten nur die Größe des Grundstücks und die Gebäudefläche eine Rolle, nicht aber die Lage des Grundstücks. Mit dem wertabhängigen Berechnungsmodell, auf dem die neue Grundsteuer basiert, soll sich das nun ändern. Auf manche Eigentümer könnten damit in Zukunft höhere Kosten zukommen. Entscheidend für die individuelle Steuerlast wird künftig die Nachbarschaft der Immobilie sein. Hat sie seit 1964 (alte Bundesländer) beziehungsweise seit 1935 (Neue Bundesländer) eher einen Aufschwung erlebt und ist damit attraktiver geworden, dürfte auch die Steuer steigen. Das gilt vor allem für boomende Gemeinden und Städte. In eher strukturschwachen Gebieten könnte es dagegen in Zukunft günstiger werden.

Auch für Mieter könnte die Grundsteuerreform höhere Kosten mit sich bringen. Denn die Steuer darf weiterhin von den Eigentümern auf die Betriebskosten umgelegt werden. Vor allem in Großstädten dürften Mieter künftig mehr bezahlen.

Wie sich die Grundsteuer berechnet

Die Grundsteuer errechnet sich aus drei Faktoren, die miteinander multipliziert werden. Das dreistufige Verfahren bleibt mit der Reform bestehen.

  • Der Grundsteuerwert beschreibt den Wert des Grundstücks, den das Finanzamt anhand von Daten ermittelt. Mit der Grundsteuerreform wird er neu festgesetzt.
  • Die Steuermesszahl ist eine Rechengröße, die gesetzlich festgelegt ist und je nach Art der Immobilie variiert.
  • Mit dem Hebesatz steuern die Kommunen die Höhe der Grundsteuer. Im Gegensatz zum Einheitswert gilt er nicht individuell, sondern für die ganze Gemeinde.

Doch erst wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben und damit alle Daten bei den Finanzämtern eingegangen sind, beginnt die Berechnung der neuen Grundsteuer. Bis Ende 2023 haben sie Zeit, einen neuen Grundsteuermessbetrag aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl zu bestimmen. Den geben sie an die Kommunen weiter, die die neue Grundsteuer bis Ende 2024 berechnen, die dann ab 2025 gilt. Eine Neubewertung der Grundsteuer im Bundesmodell soll alle sieben Jahre erfolgen.

Nötige Daten für Grundstücke in Rheinland-Pfalz

Elf Bundesländer setzen auf das wertabhängige Modell des Bundes – Rheinland-Pfalz zählt auch dazu. Hier erfahrt ihr welche Angaben ihr dafür benötigt und wo diese zu finden sind.

  • Aktenzeichen für die Grundsteuer.

Auf dem letzten Grundsteuerbescheid oder im Informationsschreiben des Finanzamts zur Grundsteuererklärung ist das Aktenzeichen angegeben.

  • Grundbuchdaten (etwa Adresse, Eigentümer, Gemarkung, Flur, Flurstück-Nummer, Grundstücksfläche).

Sind im Grundbuchauszug notiert. Wer ihn nicht mehr vorliegen hat, kann ihn beim örtlichen Grundbuchamt gegen Gebühr anfordern. Oft lassen sich die Daten jedoch auch im Internet recherchieren, auf der Seite des Bundeslandes zur Grundsteuer.

  • Grundstücksart (zum Beispiel unbebaut, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietshaus, Eigentumswohnung, Geschäftsgrundstück)
  • Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 – Auf dieser Seite https://gutachterausschuesse.rlp.de/de/startseite/  kannst Du Deinen Bodenrichtwert ermitteln. 
  • Baujahr
  • Wohn-/Nutzfläche
  • Zahl der Garagen und Stellplätze

Abgabe über das Elster-Portal

Die Grundlage für die Abgabe direkt über das Elster-Portal ist eine vorherige Registrierung und vor allem eine Authentifizierung, damit das Programm weiß, wer die Feststellungserklärung abgibt. Deshalb kann das Ganze bis zu zwei Wochen dauern, da ein Brief mit den Daten für die benötigte Zertifikatsdatei auch per Post kommt. Die Formularefür die Grundsteuererklärung sind dann online verfügbar und können über das Portal an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. In der Regel sind nur der Hauptvordruckund die Anlage Grundstück auszufüllen.

Wer Hilfe bei der Erklärung benötigt und keinen Steuerberater beauftragt hat, kann die Checklisten und Ausfüllhilfen des Finanzamts nutzen. Und auch ein Antrag auf Fristverlängerung kann einem die nötige Zeit verschaffen, sich mit der Materie zu befassen und ggf. benötigte Unterlagen erst noch anzufordern.