In jeder Familie kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem der Nachwuchs von zu Hause auszieht. WG-Zimmer, Studentenwohnheim oder erste eigene Wohnung: ein aufregender neuer Lebensabschnitt beginnt. Für das Hab und Gut der Kinder stellt sich dann oft die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz. Was gilt es dabei zu beachten – und ab wann müssen junge Mieter überhaupt eine eigene Police abschließen?
Der schweißtreibende Umzug in die erste eigene Wohnung ist geschafft – die Möbel stehen bereits an Ort und Stelle und auch die Umzugskartons sind schon ausgepackt. Alles, was einem lieb und teuer ist, hat einen Platz in der neuen Umgebung gefunden. LVM-Vertrauensmann Frank Lapo: «Spätestens jetzt ist der geeignete Zeitpunkt gekommen, um sich über seinen Versicherungsschutz Gedanken zu machen. Wie verhält es sich beispielsweise, wenn das Smartphone aus dem WG-Zimmer gestohlen wurde oder sich jemand das neue Fahrrad, für das man so lange gespart hat, unter den Nagel reißt? Oft werden wir auch gefragt, ob die jungen Leute weiterhin über ihre Eltern versichert sind oder sich selbst versichern sollten.
Falls die Eltern eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, ist das Inventar der Kinder nach dem Umzug auch in der neuen Wohnung abgesichert. Für wie lange genau der Versicherungsschutz besteht, hängt aber vom konkreten Wohnzweck ab. Wenn Kinder vorübergehend für die Ausbildung, ein Studium oder den Freiwilligendienst in die eigenen vier Wände ziehen, besteht der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung der Eltern über die gesamte Zeit – sogar, wenn sie sich im Ausland aufhalten. Erst danach ist eine eigene Versicherung auch für die Kinder erforderlich.
Übergangszeiten auch in der Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung gehört aus gutem Grund in jeden Versicherungsordner. Denn oft kann schon ein kleines Missgeschick großen Schaden anrichten: Beispielsweise der Fahrradunfall, bei dem Personen verletzt werden oder die vergessene Herdplatte in der Mietwohnung, die einen Brand im Mehrfamilienhaus auslöst. Auch hier gilt: In der Regel sind Kinder in der Ausbildungs- und Studienzeit noch über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.
Dafür haften auch junge Leute prinzipiell mit ihrem gesamten heutigen und zukünftigen Vermögen. Im Schadensfall zahlt die private Haftpflichtversicherung die daraus resultierenden Ansprüche, zum Beispiel den Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Sind die Ansprüche von Dritten gegenüber dem Versicherten unberechtigt, wehrt die Haftpflichtversicherung diese hingegen ab.
LVM-Vertrauensmann Frank Lapo: «Gerade in jungen Jahren bestehen beim Thema Versicherungen so manche Unklarheiten. In unserer Agentur beraten wir immer persönlich – entweder Am Stadtgraben 77 in Andernach oder über einen unserer digitalen Kanäle. Denn aus Erfahrung wissen wir, dass viele junge Leute einen Ansprechpartner vor Ort zu schätzen wissen – vor allem, wenn Hilfe im Schadensfall gefragt ist.
Mit der LVM können sich junge Mieter die Kautionszahlung sparen
Junge Leute wechseln im Laufe der Jahre häufiger ihren Wohnort – beispielsweise, weil sie mit dem Partner einen eigenen Haushalt gründen oder für ein Studium oder die Berufsausbildung umziehen müssen. Doch als wären Umzüge nicht schon teuer genug, kommt auch noch die Kaution für die neue Wohnung hinzu. Die LVM-Mietkautionsversicherung ersetzt die sonst übliche Barhinterlegung auf einem Sparbuch durch eine Bürgschaft. Auf diese Weise können sich junge Mieterinnen und Mieter ihr Geld für die wesentlichen Dinge im Leben aufsparen.
In der Regel verlangen Vermieter bis zu drei Kaltmieten als Mietkaution, die beim Einzug in die neue Wohnung fällig werden. Doch die Kaution reißt oft ein tiefes Loch ins Portemonnaie. Zumal beim Wechsel zwischen zwei Wohnungen die neue Kaution oft schon fällig wird, bevor die alte ausgezahlt ist. LVM-Vertrauensmann Frank Lapo aus Andernach: «Gerade junge Leute profitieren von der Mietkautionsversicherung. Sie müssen ihr Geld nicht länger auf einem Konto des Vermieters parken, sondern können weiterhin frei darüber verfügen.»
Gut zu wissen: Die Mietkautionsversicherung ist ebenso rechtssicher wie eine Barkaution oder Bankbürgschaft. Der Verwaltungsaufwand ist jedoch deutlich geringer. Lapo: «Die Bürgschaftsurkunde stellen wir binnen kürzester Zeit aus, so dass sie dem Vermieter direkt übergeben werden kann. Ein weiterer Vorteil für den Vermieter ist, dass er kein separates Mietkautionskonto führen muss. Damit spart er sich auch die möglichen Bankgebühren.»
Ist der Mieter beim Auszug seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachgekommen, kann sich der Vermieter mit seiner Forderung direkt an die LVM wenden, die sich um alles Weitere kümmert.
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