Ab Juli 2023

Ab dem zweiten Kind sollen Eltern künftig weniger für die Pflegeversicherung zahlen als heute. Die Leistungen in der Pflege sollen dynamisiert und die Pflegekosten in den Heimen gebremst werden. Das sind Inhalte eines Gesetzentwurfs zur Reform der Pflegeversicherung, den das Bundeskabinett beschlossen hat und der ab 1. Juli 2023 in Kraft tritt

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Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Zum 1. Juli soll er erhöht werden, und zwar in Kombination mit Änderungen wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Demnach muss mehr danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht. Alles in allem soll der Beitrag für Kinderlose damit auf 4 Prozent steigen und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von nun 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent herauf.

Entlastung kinderreicher Familien

Konkret soll der Pflegebeitrag für größere Familien für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlicher gesenkt werden – und zwar schrittweise je Kind. Ab zwei Kindern müsste damit – bezogen auf den Arbeitnehmeranteil von derzeit 1,525 Prozent – weniger gezahlt werden als heute. Bei zwei Kindern soll der Arbeitnehmeranteil künftig 1,45 Prozent betragen, bei drei Kindern 1,2 Prozent, bei vier Kindern 0,95 Prozent und bei fünf und mehr Kindern 0,7 Prozent. Ist ein Kind älter als 25 Jahre, entfällt «sein» Abschlag. Sind alle Kinder aus der Erziehungszeit, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag, auch wenn man in Rente ist.

Diese sieht nun wie folgt aus: Eltern werden beim Pflegebeitrag ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind um je 0,25 Prozent entlastet, bis der Nachwuchs 25 Jahre alt ist. Konkret bedeutet das diese Beitragssätze:

  • 1 Kind: 3,4 Prozent (Wegfall Kinderlosenzuschlag)
  • 2 Kinder: 3,15 Prozent
  • 3 Kinder: 2,90 Prozent
  • 4 Kinder: 2,65 Prozent
  • 5 und mehr Kinder: 2,4 Prozent

Der Arbeitgeber übernimmt vom Pflegebeitrag unabhängig von der Kinderanzahl fest 1,7 Prozent.

Mehr Pflegegeld

Mit der Anpassung im Zuge des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz PUEG) würden 6,6 Milliarden Euro jährlich in die Pflegekasse gespült werden. Das Geld wird dort dringend benötigt. Denn die Pflegeversicherung hat nicht nur das letzte Jahr mit einem Defizit von zwei Milliarden Euro abgeschlossen. Dieses Jahr wird zudem ein Minus von drei Milliarden Euro erwartet.

Hinzu kommt, dass Lauterbach mit dem neuen Gesetz die Pflegeleistungen verbessert. So steigt das Pflegegeld für Pflegebedürftige, die in den eigenen vier Wänden von Angehörigen versorgt werden, um fünf Prozent. Dies ist die erste Anpassung seit 2017. Für den Pflegegrad 3 bedeutet dies beispielsweise statt 545 Euro rund 573 Euro pro Monat.

Auch beim Entlastungszuschlag für das Pflegeheim und bei den Pflegesachleistungen gibt es Anpassungen. Der Zuschlag für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil wurde erst 2021 eingeführt, doch die Entlastung für Pflegeheimbewohner ist nur minimal. Dem Gesetz zufolge ist folgendes geplant:

  • Im ersten Jahr der stationären Pflege: 15 statt bisher 5 Prozent
  • Im zweiten Jahr: 30 statt bisher 25 Prozent
  • Im dritten Jahr: 50 statt bisher 45 Prozent
  • Ab dem vierten Jahr: 75 statt bisher 70 Prozent

Zusätzlich ist vorgesehen, die Sach- und Geldleistungen in Abhängigkeit zur Preisentwicklung zu dynamisieren, einmal 2025 und ein weiteres Mal 2028.